POL-OB: Führerschein zum Autofahren?
Oberhausen (ots)
Donnerstagmittag (6.1.) überprüfte eine Streifenwagenbesatzung auf der Hansastraße den 49jährigen Fahrer eines VW Golf. Der Tourist gab an, dass er den Wagen von einem Bekannten geliehen habe. Auf Verlangen zeigte er den Polizisten einen griechischen Führerschein, der aber schnell das Misstrauen der Kontrollierenden weckte. Zu Recht, wie eine genaue Recherche ergeben hatte. Das Dokument war eindeutig gefälscht.
Damit endete auch die Rundreise des Touristen, der nun wegen des begründeten Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung erst einmal mit zur Wache musste.
Weil er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, musste er zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro hinterlegen. Dann konnte er wieder die Wache wieder verlassen.
Die Fahrzeughalterin, eine 28-jährige Frau (rumänisch) aus Bergkamen, muss sich jetzt ebenfalls als Beschuldigte in einem Strafverfahren verantworten.
Etwa eine halbe Stunde später überprüfte der zuständige Bezirksbeamte den 38-jährigen Fahrer (serbisch) eines Audi, nachdem der auf dem Parkplatz eines Supermarktes auf der Ebertstraße geparkt hatte.
Auf die Frage nach seinem Führerschein gab er an, diesen nicht bei sich zu haben - er sei aber im Besitz einer serbischen Fahrerlaubnis. Dem Polizist kamen berechtigte Zweifel, da der Mann sich laut seiner Dokumente bereits mehrere Jahre in Deutschland lebe und nicht europäische Fahrerlaubnisse nach einigen Monaten ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht umgeschrieben werden.
Die Recherche bestätigte dann auch genau diesen Verdacht. Bereits 2021 war der Oberhausener schon einmal wegen desselben Deliktes aufgefallen und hatte auch damals dieselbe Schutzbehauptung vorgetragen.
Erneut muss er sich nun zum Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren äußern.
Dies trifft auch auf seine Tochter zu, die als Fahrzeughalterin hätte verhindern müssen, dass ihr Auto von unberechtigten Personen im öffentlichen Straßenverkehr geführt wird.
Den Autoschlüssel nahm der Polizist dem Wiederholungstäter zur Gefahrenabwehr ab und stellte ihn auf der Wache sicher.
In der darauffolgenden Nacht (7.1.) kontrollierte ein anderes Polizeiteam auf der Bottroper Straße eine silberne Mercedes S-Klasse. Der 22-jährige Fahrer (deutsch) konnte auf Verlangen aber weder Führerschein noch Fahrzeugschein vorzeigen.
Er erklärte, dass der Wagen seiner Schwester gehöre und er eine bulgarische Fahrerlaubnis besitze. Die Recherchen der Polizisten ergaben dagegen, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits 2017 unbefristet entzogen worden war.
Auch für ihn endete die Fahrt an Ort und Stelle. Dem Tatvorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wird er sich nun in einem Strafverfahren stellen müssen. Seine Schwester wird sich als Fahrzeughalterin ebenfalls in einem Strafverfahren verantworten müssen.
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