POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe überprüft Schwerlastverkehr auf der A1 +++ Insgesamt 15 Fahrzeuge beanstandet +++
Oldenburg (ots)
Am Donnerstag, 25. November 2021, haben Einsatzkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg eine Kontrolle des Schwerlastverkehrs auf der Autobahn 1 im Bereich Wildeshausen durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere Fahrzeuge der gewerblichen Personenbeförderung sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit ausgewählter Fahrzeuge in Augenschein genommen.
Ziel dieser Kontrolle war es, das Fachwissen, das zuvor mehreren Beamtinnen und Beamten in speziellen Lehrgängen vermittelt wurde, zu festigen und in die Praxis umzusetzen. Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrolle 45 Sattelzüge, 10 Busse sowie 3 Taxis angehalten, von denen 15 Fahrzeuge beanstandet wurden. Hiervon wurde sieben Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagt.
Unter anderem wurde ein Reisebus aus dem Landkreis Vechta gestoppt, der eine Schulklasse zu einem Tagesausflug nach Bremen beförderte. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht mitgeführt wurde. Gegen den Unternehmer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines Sattelzuges, der von Essen nach Bremen nach Oldenburg gelenkt wurde, ergab die Überprüfung des mitgeführten Sattelanhängers, dass das eigentliche Kennzeichen durch ein weiteres Kennzeichenschild, welches mit einer roten Händlernummer versehen war, abgedeckt war. Da bei dem verdeckten Kennzeichen sowohl die Hauptuntersuchung als auch die Sicherheitsprüfung bereits seit anderthalb Jahren abgelaufen war, wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet.
Bei einem Sattelzug aus Serbien, der mit 24 Tonnen Champagner als Ladung von Le Havre nach Dänemark unterwegs war, wurden schwerwiegende Mängel am mitgeführten Sattelanhänger festgestellt - unter anderem waren an einigen Bremsscheiben Stücke herausgebrochen. Nachdem eine Prüfstation den schlechten technischen Zustand bestätigte und den Anhänger als verkehrssicher einstufte, wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer musste für das Halterunternehmen noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen.
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