POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überwacht den Fahrzeugverkehr auf der A1 sowie in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta +++
Oldenburg, Cloppenburg, Vechta, Wildeshausen (ots)
Am Donnerstag, dem 14. September 2023, führten Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg gemeinsam mit dem Hauptzollamt Osnabrück auf der BAB 1 und den Bundesstraßen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta Schwerpunktkontrollen zur Kriminalitätsbekämpfung durch. Durch die 24 Einsatzkräfte von Polizei und Zoll wurden in den Nachmittags- und Abendstunden insgesamt 94 Fahrzeuge und 140 Personen kontrolliert. Insgesamt wurden bei den Kontrollen 13 Straf- sowie 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen fünf der kontrollierten Personen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. In drei dieser Fälle wird nun ebenfalls gegen die Fahrzeughalter ermittelt, weil diese die Fahrten zugelassen hatten. Eine Person stand während der Fahrt unter der Wirkung von Betäubungsmitteln, eine weitere fuhr unter dem Einfluss von Alkohol (0,69 Promille Atemalkoholkonzentration). Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde beiden Personen die Weiterfahrt untersagt. Bei einem kontrollierten Pkw bestand kein gültiger Versicherungsschutz mehr. Bei der Kontrolle eines mit zwei 18-Jährigen besetzten Pkw in Cloppenburg wurden Betäubungsmittel und eine größere Menge Bargeld aufgefunden. Gegen beide wird nun wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ermittelt.
18 weitere Angehörige der Regionalen Kontrollgruppe kontrollierten am selben Tag auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd an der A1 insgesamt 32 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs. Ferner war jeweils eine Mitarbeiterin des Landkreises Oldenburg und der Autobahn GmbH unterstützend tätig. Schwerpunkt dieser Kontrolle war die Ladungssicherung der auf den Fahrzeugen transportierten Güter. Von den 32 Fahrzeugen waren 14 zu beanstanden. Den jeweiligen Fahrzeugführerinnen und -führern musste bis zur Beseitigung der Mängel die Weiterfahrt untersagt werden. Bei mehreren Fahrzeugen war die Ladungssicherung derart unzureichend, dass die betroffenen Personen zusätzliches Sicherungsmaterial besorgen mussten, um nach einer Nachsicherung der Ladung weiterfahren zu können. Gegen mehrere Personen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei fünf Verstößen mussten die Einsatzkräfte vor Ort Sicherheitsleistungen erheben, da die Betroffenen nicht in Deutschland wohnhaft sind.
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