POL-OLD: Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf A1 bei Wildeshausen - Schwerpunkt: Technische Mängel der Fahrzeuge
Oldenburg/Wildeshausen (ots)
Eine Beanstandungsquote von gut 37 Prozent und zum Teil verkehrsunsichere Fahrzeuge: Dies ist das Ergebnis einer Kontrollaktion der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg am Mittwoch, 20. September 2023, auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Wildeshausen an der Bundesautobahn 1, bei der durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt 24 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs überprüft wurden. In Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord legten die 21 Beamtinnen und Beamten im Zeitraum der Kontrolle zwischen 8.30 und 15.30 Uhr ihr Augenmerk insbesondere auf die Verkehrssicherheit der Nutzfahrzeuge. In neun Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Dabei wurden die meisten Mängel an den Bremsen, den Versorgungseinrichtungen zur Luftdruckbremsanlage, dem Rahmen und der Ladungssicherung festgestellt.
Ein Berufskraftfahrer war mit seinem Sattelzug auf den Weg nach Osnabrück, um dort Waren zu laden. Hierbei stellten die Kontrollkräfte im Fahrbetrieb fest, dass die Zugkombination im so genannten. "Dackelgang" fuhr. Dies ist unter anderem ein Rückschluss dafür, dass die Fahrdynamik eingeschränkt ist. Bei der sich anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass unterschiedliche Größen an Luftfederbälgen (Luftfederung) verbaut waren, was zur Folge hatte, dass Quer- und Längslenker ausgeschlagen waren. Dies wiederum führte dazu, dass das Fahrzeug nicht parallel zur Fahrbahn fuhr. Weiter wurde festgestellt, dass die Lenkstange ausgeschlagen und somit eine unmittelbare Ausfallgefahr gegeben war. Eine Überprüfung der Feststellbremse am Auflieger führte zu dem Ergebnis, dass diese wirkungslos war. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde das Gespann als verkehrsunsicher eingestuft. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Sattelauflieger unter Begleitung der Polizei zu einer naheliegenden Werkstatt gefahren, wo zunächst eine umfängliche Reparatur durchgeführt werden muss, bevor der Sattelzug wieder weiterfahren darf. Gegen den Lkw-Fahrer als auch Verantwortliche des Transportunternehmens wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Auch für einen 38-jährigen Berufskraftfahrer, welcher Ackerschlepper nach Frankreich befördern wollte, war die Fahrt nach einer Kontrolle an der Rastanlage beendet. Die Kontrolleure stellen zusammen mit einem Mitarbeiter des TÜV Nord fest, dass einzelne Räder verbogen und sogar gebrochen waren. Ferner war der gesamte Rahmen des Aufliegers, auf dem die zwei Ackerschlepper befördert wurden, beschädigt und korrodiert. Die ergänzende Überprüfung der Betriebsbremsanlage ergab eine ungleichmäßige Bremsung. Insgesamt führten diese Mängel dazu, dass der Auflieger ebenfalls verkehrsunsicher war. Auch hier wurde das Fahrzeug unter Polizeibegleitung zu einem naheliegenden Landwirtschaftsfachhandel begleitet, wo die zwei Ackerschlepper umgeladen wurden. Der bemängelte Auflieger wurde im Nachgang durch das verantwortliche Unternehmen abgeschleppt. Auch leiteten die Einsatzkräfte gegen den Fahrzeugführer sowie Verantwortliche der Spedition Bußgeldverfahren ein.
Ein nicht verkehrssicherer Lkw samt ebenfalls verkehrsunsicherem Anhänger war das Ergebnis einer weiteren Kontrolle. Der Fahrer dieses Gespanns war auf dem Weg nach Vechta, um dort Möbel zu laden Bereits im Rahmen der anfänglichen Kontrolle stellen die Kontrollkräfte beim Lkw Mängel an der Bremse, der Versorgungseinrichtung der Luftdruckbremsanlage sowie der Elektronik fest. Am Anhänger wurden mangelhafte Befestigungen der Druckluftbehälter und eine unzureichende Sicherung der Unterlegkeile erkannt. Bei der anschließenden Überprüfung zusammen mit dem TÜV Nord in einer naheliegenden Prüfstation wurde zusätzlich beim Lkw festgestellt, dass die Radbremse nicht freigängig war, der so genannte Lufttrockner keine Funktion hatte und Achsschenkel ausgeschlagen waren. Am Anhänger offenbarte sich zudem ein Riss am Hauptrahmen. In einem mehrseitigen Prüfbericht wurde der Fahrzeugkombination somit die Verkehrsunsicherheit bescheinigt. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Weitere Mängel an diesem Tage wurden an Reifen sowie der mangelhaften oder nicht vorhandenen Ladungssicherung festgestellt. Diese Mängel konnten aber überwiegen vor Ort behoben werden, sodass die Weiterfahrt anschließend gestattet werden konnte.
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