POL-OLD: +++ Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs: 40 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge mit Mängeln +++
Oldenburg/Wildeshausen (ots)
Am Donnerstag, 11. April 2024, hat die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg in der Zeit von 8.30 bis 15 Uhr auf der Autobahn 1, Tank- und Rastanlage Wildeshausen (Landkreis Oldenburg), 60 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs kontrolliert. Die 15 Kontrollteams, die unter anderem auch von der Polizei Bremen unterstützt wurden, haben insgesamt 24 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beanstanden müssen. Den Fahrerinnen und Fahrern von 14 Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Besonderheiten:
Bei einem Sattelzug wurden verkehrsunsichere Bremsen des Sattelaufliegers festgestellt. Der Zustand zweier Bremsscheiben des Aufliegers war unterhalb der Verschleißgrenze. Weiterhin drohte aufgrund von Rissbildung ein Blockieren der Räder. Die Beamten untersagten bis zur Behebung des Schadens die Weiterfahrt und behielten eine Sicherheitsleistung ein.
Die Kontrolle eines weiteren Sattelzuges ergab, dass der Fahrzeugführer einen Sattelauflieger im Landkreis Vechta erworben, diesen aber mit litauischen Kennzeichen versehen und mit Stückgut beladen hatte. Aufgrund dieser illegalen Fernzulassung wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren gegen den Fahrer eingeleitet. Weiterhin wurde bei diesem Auflieger festgestellt, dass das komplette Bremssystem ohne Funktion war. Der Sattelzug wurde demnach lediglich durch die Sattelzugmaschine abgebremst.
Ebenfalls mit erheblichen technischen Mängeln war ein LKW-Gespann auf der A1 unterwegs. Hier stellten die Kontrollkräfte eine ausgeschlagene Lenkung fest. Weiterhin waren der komplette Aufbau sowie der Motorblock vom Rost zerfressen. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt und eine Sicherheitsleistung erhoben werden.
Schließlich wurde bei einem Sattelzug der komplette Ausfall des Antiblockiersystems festgestellt. In einem solchen Fall bremst der Sattelauflieger lediglich im Notsystem, also immer mit einer Vollbremsung. Die Weiterfahrt wurde auch in diesem Fall untersagt, eine Sicherheitsleistung wurde ebenfalls erhoben.
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