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POL-RBK: Rheinisch-Bergischer Kreis - Urlaub ohne Schrecken - Wer sicher in den Urlaub fahren will, sollte die Tipps der Polizei beachten

Rheinisch-Bergischer Kreis (ots)

Diebe und Betrüger lauern leider überall, auch Urlauber sind nicht sicher vor ihnen. Bei Taschendieben ist zum Beispiel die Urlaubs- beziehungsweise Hauptreisezeit im Fernverkehr beliebt, wenn an Bahnhöfen und Flughäfen ein großes Gedränge herrscht. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt über 104.000 Taschendiebstähle angezeigt. Doch Urlauber können sich vor Dieben und Betrügern schützen - die Tipps der Polizei helfen dabei.

"Ein sicherer Urlaub beginnt schon mit der Planung", betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. "Wer seinen Urlaub beispielsweise online bucht, sollte den Anbieter genau prüfen: Im Internet gibt es neben seriösen Angeboten auch gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops. Diese bieten Produkte gegen Vorkasse an, die häufig gar nicht existieren. Haben die Opfer bezahlt, ist das Geld weg", erklärt der Polizeibeamte. "Recherchieren Sie den Namen des Online-Shops über Suchmaschinen. So können Sie eventuelle negative Erfahrungen anderer Kunden ausfindig machen, oder erkundigen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale über den Anbieter", empfiehlt Klotter. Wichtig sei außerdem niemals per Vorkasse zu bezahlen, sondern per Rechnung oder Bankeinzug. Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie daher beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.

Weitere Tipps der Polizei für einen sicheren Urlaub:

   -	Lassen Sie während Ihrer Abwesenheit Haus beziehungsweise 
Wohnung nicht unbewohnt erscheinen. Bitten Sie Ihre Nachbarn darum, 
regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Hinterlassen Sie auch auf Ihrem
Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden
Nachrichten.
   -	Kopieren Sie wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte,
Impfausweis) vor Reiseantritt und bewahren Sie diese an separater 
Stelle in Ihrem Gepäck auf. Um Debit- beziehungsweise Kreditkarten 
bei einem Diebstahl unverzüglich sperren zu können, notieren Sie die 
Sperrnotruf-Nummer 116 116 beziehungsweise speichern Sie diese im 
Mobiltelefon.
   -	Tauschen Sie fremde Währungen grundsätzlich nur in 
Geldinstituten, nie auf der Straße. Dort könnten Ihnen Kriminelle das
Geld entreißen oder Falschgeld unter-jubeln.
   -	Kaufen Sie Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten 
für Veranstaltungen nur im Hotel oder bei offiziellen 
Verkaufsstellen, nicht bei "fliegenden Händlern" auf der Straße.
   -	Nehmen Sie nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mit
wie nötig und tragen Sie diese immer am Körper (z.B. in einer 
verschließbaren Innentasche der Kleidung, im Brustbeutel oder in 
einer Gürteltasche). Behalten Sie auch beim Bezahlen Ihre Kreditkarte
immer im Auge. Bewahren Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer 
(PIN) nicht in Ihrer Geldbörse auf. Lernen Sie sie auswendig.
   -	Lassen Sie Wertgegenstände und Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. 
Seien Sie insbesondere bei größeren Menschenansammlungen, z.B. im 
Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von 
Sehenswürdigkeiten vorsichtig. Diese sind bei Taschendieben sehr 
beliebt.
   -	Tragen Sie Ihre Handtasche immer am Schulterriemen und klemmen 
Sie diese auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm, damit 
vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
   -	Schließen Sie Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung 
immer ab, auch wenn Sie nur kurz weg sind. Lassen Sie Geld und andere
Wertsachen nie offen herumliegen.
   -	Vereinbaren Sie, bevor Sie Dienstleistungen wie Taxifahrten, 
Ausflüge oder Fremdenführungen in Anspruch nehmen, einen 
verbindlichen Preis.
   -	Wurde Ihre Zahlungskarte gestohlen, lassen Sie diese sofort 
unter der Sperrnot-ruf-Nummer 116 116 sperren. Informieren Sie nach 
der Sperrung Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Damit Ihre Debitkarte
auch für das elektronische Last-schriftverfahren (SEPA Lastschrift) 
gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, 
müssen Sie den Verlust Ihrer Karte der Polizei melden. Nur diese kann
eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen 
veranlassen. (rb für ProPK)

Mehr über die Tricks der Taschendiebe: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl-und-einbruch/taschendiebstahl/

Mehr über das KUNO-Sperrsystem: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/kuno-sperrsystem/

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse Bilder zu verschiedenen Themen der Kriminalprävention finden Sie unter: http://www.polizei-beratung.de/presse/pressebilder.html

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis, übermittelt durch news aktuell

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