Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
POL-RBK: Overath/Rösrath - Intensive Verkehrskontrollen: 4 Fahrten unter Drogeneinfluss
Overath/Rösrath (ots)
Bei intensiven Verkehrskontrollen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch (08.01.), zwischen 21.40 Uhr und 00:40 Uhr, erwischten Beamte der Polizeiwache Overath/Rösrath insgesamt vier Autofahrer, die in Rösrath und Overath unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs waren. Zunächst kontrollierten die Beamten den Fahrzeugverkehr auf der Kölner Straße in Rösrath. Hier stoppten die Beamten einen 32-jährigen Rösrather in seinem VW. Aufgrund von körperlichen Auffälligkeiten wurde ein Drogenvortest durchgeführt, der positiv auf Amphetamine und Methamphetamine verlief. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.
Wenig später, gegen 23.15 Uhr, wurde an gleicher Örtlichkeit eine 31-jährige Rösratherin in einem Opel kontrolliert. Sie stand ebenfalls unter dem Einfluss von Amphetaminen und musste ebenso eine Blutprobenentnahme über sich ergehen und anschließend ihren Pkw stehen lassen.
In Overath-Untereschbach, in der Straße Am Lüderich, wurden zwei weitere Verstöße aufgedeckt. Ein 27-Jähriger aus Polen wurde kurz nach Mitternacht in seinem Audi angehalten. Die Beamten erlangten den Verdacht, dass er zuvor Marihuana konsumiert hatte. Nach positivem Drogenvortest wurde ihm eine Blutprobe entnommen und auch für ihn endete die Fahrt an Ort und Stelle.
Gegen 00:40 Uhr stoppten die Beamten dann noch einen 49-jährigen Rösrather in seinem Peugeot. Auf dem Beifahrersitz befand sich die zuvor erwähnte Opel-Fahrerin, die er gerade nach ihrer Blutentnahme von der Polizeiwache abgeholt hatte. Auch er stand nach Eindruck der Beamten unter Betäubungsmitteleinfluss, was ein Drogenvortest dann noch bestätigte. Die Fahrt war nach einer angeordneten Blutprobenentnahme auch für ihn zu Ende.
Wenn das Untersuchungsergebnis die Vortests bestätigt, erwartet die Fahrer ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro plus Verwaltungsgebühren beim ersten Verstoß. Bei dem zweiten Verstoß sind bereits 1.000 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot vorgesehen, beim dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro. Auch die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden. Zudem prüft die Fahrerlaubnisbehörde in jedem Fall, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird. (ct)
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