Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
POL-RBK: Bergisch Gladbach/Overath - Polizei stoppt mehrere Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss
Bergisch Gladbach/Overath (ots)
Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss haben es auf den Straßen des Rheinisch-Bergischen Kreises schwer, unentdeckt zu bleiben. Gestern (18.05.) waren es vier Fahrer, die in Kürze ein hohes Bußgeld mit Punkten sowie ein Fahrverbot verhängt bekommen werden.
Um 07:10 Uhr ist ein 55-jähriger Gladbacher als Fahrer eines Personentransporters der Marke Ford im Schlodderdicher Weg kontrolliert worden und zeigte körperliche Auffälligkeiten. Er räumte den Konsum von Cannabis und Kokain ein und musste die Polizisten in ein Krankenhaus begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Um 15:00 Uhr stoppten Polizisten auf der Hauptstraße in Overath einen Fiat. Der 23-jährige Kölner am Steuer machte den Eindruck, unter Betäubungsmitteleinfluss zu stehen und sollte darum einen Drogenvortest durchführen. Dieser verlief positiv auf THC und er musste die Beamten in eine Arztpraxis begleiten, wo ihm die Blutprobe entnommen wurde.
Auf der Overather Straße in Bergisch Gladbach erwischten Polizisten gegen 15:15 Uhr eine 44-jährige Kölnerin in einem Fiat. Ihr Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamin und vor ihrem Transport im Streifenwagen zu einer nahe gelegenen Arztpraxis fanden die Polizisten bei ihr noch eine kleine Plastikdose mit einem verdächtigen weißen Pulver. Neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige erwartet sie deshalb auch noch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Am Abend um 19:00 Uhr waren Polizisten dann auf der Durbuscher Straße in Overath erfolgreich, als sie den Fahrer eines E-Scooters kontrollierten. Der 23-jährige Kölner räumte den Konsum von Marihuana ein und man fand bei ihm noch eine kleine Menge des Betäubungsmittels, so dass auch er mit zwei Anzeigen belegt wird.
Beim erstmaligen Verstoß des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss - ohne Ausfallerscheinungen - ist ein Bußgeld von 500 Euro plus Verwaltungsgebühr, Punkte im Verkehrszentralregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig. (ct)
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