Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
POL-RBK: Rheinisch-Bergischer Kreis - Ergebnisse kreisweiter Kontrollen des Verkehrsdienstes am vergangenen Samstag
Rheinisch-Bergischer Kreis (ots)
Am Samstag (22.03.) führte der Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg an unterschiedlichen Örtlichkeiten im Kreisgebiet Verkehrskontrollen durch, wobei der Fokus auf der Kontrolle von Zweiradfahrenden lag. Mit gezielten Kontrollen möchte die Polizei im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit Einfluss auf das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden nehmen und in der Folge Unfallgefahren minimieren.
An der Hauptstraße in Bergisch Gladbach wurden folgende Verstöße von Radfahrenden festgestellt und geahndet: 25 mal wurde in unzulässige Fahrtrichtung gefahren und 2 mal das Handy während der Fahrt benutzt.
Ebenfalls in Bergisch Gladbach an der Dolmanstraße wurden 8 Verwarngelder gegen Radfahrende, die in unzulässige Fahrtrichtung fuhren, erhoben und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Rotlichtverstoßes gefertigt. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wurde mit seinem Elektrokleinstfahrzeug auf der Mülheimer Straße gestoppt, nachdem er in unzulässiger Fahrtrichtung unterwegs war.
In Leichlingen kontrollierten die Beamten an der Brunnenstraße und im Kreuzungsbereich Opladener Straße / Neukirchener Straße. Während an der Brunnenstraße keine Verstöße festgestellt wurden, wurden an der Opladener Straße / Neukirchener Straße bei 2 Radfahrenden, die in unzulässige Fahrtrichtung fuhren, Verwarngelder erhoben.
Über die Kontrollen von Zweiradfahrenden hinaus wurde außerdem eine Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Straße Breite in Bergisch Gladbach-Herkenrath durchgeführt. Hier wurden insgesamt 131 Verstöße von Pkw-Fahrenden im Verwarngeldbereich sowie zusätzlich 12 Verstöße von Pkw-Fahrenden und 5 Verstöße von Motorradfahrenden im Bußgeldbereich festgestellt. Den Fahrer eines Pkw des Herstellers Porsche erwartet nun ein Fahrverbot.
Weitere 6 Ordnungswidrigkeiten wurden außerhalb der oben genannten Kontrollstellen im gesamten Kreisgebiet geahndet, darunter die Benutzung eines Handys während der Fahrt, ein Verstoß beim Überholen, eine versäumte Hauptuntersuchung und Geschwindigkeitsverstöße sowohl von Pkw- als auch Motorradfahrenden. Für einen weiteren Pkw-Fahrer wird dies ein Fahrverbot nach sich ziehen. (th)
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