POL-FL: Jörl, Eggebek, Bollingstedt, Sollwitt - gefährlicher Paintballschütze auf Reisen, Zeugen gesucht
Kreisgebiet SL-FL & NF (ots)
Donnerstagnachmittag, 25.07.13, in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr, meldeten sich mehrere besorgte Zeugen bei der Kooperativen Regionalleitstelle über Notruf, weil Unbekannte offenbar mit einer Paintballwaffe aus einem Fahrzeug heraus auf Objekte im Kreisgebiet schossen.
Gegen 15:00 Uhr platzten mehrere aus einem Auto heraus abgegebene Paintballgeschosse an einer Hausverkleidung im Stieglundsanderweg in Jörl. Die Polizeistation Tarp nahm die Anzeige entgegen.
Gegen 15:30 Uhr schoss man in Eggebek aus einem Fahrzeug heraus im Bereich einer Baustelle auf eine Hauswand in der Straße Zum Erlenbruch. Die Polizeistation Eggebek war im Einsatz.
Gegen 15:45 Uhr gerieten ein Melkstand und ein Gebäude im Westerschauer Weg in Bollingstedt ins Visier der Schützen. Kurz darauf schoss man aus einem Fahrzeug heraus mehrfach auf ein Firmengebäude und Werkhallen in der Dorfstraße in Bollingstedt. Beamten der Polizeistation Silberstedt fahndeten nach Fahrzeug und Schützen, konnten aber bislang niemanden stellen.
16:00 Uhr alarmierten Anwohner aus der Straße Toft in Sollwitt (NF) die Polizei, weil ihnen ebenfalls mehrere Paintballschüsse an die Hauswand versetzt wurden.
Achtung : Das Führen und vor allem Abfeuern von Paintball-Sportwaffen in der Öffentlichkeit ist gefährlich und stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Die per Druckluft getriebene Farbmunition prallt mit erheblicher Energie am Ziel auf und führt in jedem Fall leichte bis schwere Verletzungen am Körper oder mögliche Sachschäden an Objekten herbei.
Selbst innerhalb regulierter Sportanlagen (Hallen) ist der Umgang seitens der Veranstalter nur mit besonderer Schutzkleidung zulässig.
Das Abfeuern von Paintballwaffen in der Öffentlichkeit ist verboten, gefährlich, kein Kavaliersdelikt und schmälert das Charakterbild dieser Sportart!
Neben strafrechtlichen Aspekten, wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, kommen hier auch zivilrechtliche Belange in Betracht : Schmerzensgeld, Schadensausgleich, Reinigungskosten.
Verantwortlicher, Zeugen und Hinweisgeber melden sich bitte bei einer Polizeidienststelle. Mehrere Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Nicht auszuschließen ist, dass die Taten zusammenhängen.
Rückfragen bitte an:
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