POL-FL: Flensburg und Umland - Schrottkuriere im Visier : Grenzgänger gestoppt, Hausverbot hilfreich, Amphetamine und Schrotthaufen mobil
Flensburg & Umland (ots)
Samstagvormittag, 09.11.13, in der Zeit von 7 - 13 Uhr, konnte drei Streifen spezialisierter Beamter vom PABR Nord (Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord) im Raum Flensburg in einer gezielten Aktion mehrere Altmetallkuriere im Straßenverkehr stoppen, die überhaupt nicht hätten fahren dürfen !
Bei typischem Herbstwetter nahmen die Streifen gezielt Fahrzeuge und deren Fahrer in ihren Fokus, die Altmetall transportierten. Einige Fälle ragten dabei heraus :
Die Beamten stoppten unter anderem einen 36-jährigen Dänen mit seinem Gespann, der zunächst angehalten wurde, da er die Ladung seines voll mit Schrott beladenen Anhängers in keinster Weise gesichert hatte. Bei der Kontrolle fiel den Beamten außerdem Atemalkoholgeruch auf, welcher dann über das Vortestgerät mit 0,21 Promille nachgewiesen wurde. Das wäre für den Dänen ohne Folgen gewesen, allerdings fiel der dann folgende Drogentest positiv auf Amphetamine aus. Die Beamten sicherten eine Blutprobe und untersagten die Weiterfahrt. Je nach Untersuchungsergebnis des toxikologischen Gutachtens hat der Mann mit 500 bis 1000EUR Geldbuße zu rechnen.
Dann ging den Beamten unter glücklichen Umständen noch ein Transport ins Netz, bei dem letztlich so ziemlich alles zu beanstanden war. Das Fahrzeug konnte auf Grund des stark fließenden Verkehrs durch die kontrollierenden Beamten zunächst nicht angehalten werden. Glücklicherweise bestand allerdings gegen einen der drei Insassen ein Hausverbot auf dem angesteuerten Schrottplatz, so dass das Fahrzeug in der Nähe des Schrottplatzes halten musste, um die betreffende Person aussteigen zu lassen. So konnte der Streifenwagen aufschließen und den Transport kontrollieren : Dem Fahrer wurde keine Fahrerlaubnis für LKW erteilt, geschweige denn, dass er die erforderlichen fahrpersonalrechtlichen Nachweise erbringen konnte. Gegen ihn, als auch gegen den Halter wird eine Strafanzeige gefertigt. Der begleitende 18-jährige Verantwortliche konnte ebenfalls keine Gewerbeanmeldung nachweisen oder erforderliche Genehmigungen oder Kennzeichnung des in DK gesammelten Schrotts, so dass auch er mit einer Strafanzeige begleitet von entsprechenden Owi-Anzeigen und Berichten an die zuständigen Behörden zu rechnen hat. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeugs verdichteten sich darüber hinaus Hinweise, dass der TÜV-Bericht zur Hauptuntersuchung des Lkw gefälscht sein könnte, was noch ermittelt wird.
Insgesamt kamen am Samstagvormittag bei der Kontrolle folgende Fälle zur Anzeige :
2 Strafanzeigen gem. § 326 StGB wegen unerlaubter grenzüberschreitender Abfallverbringung, i.V.m. div. abfallrechtlichen Vergehen
2 Strafanzeigen gem. § 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
2 OWI-Verfahren wegen abgelaufener Hauptuntersuchungen
2 OWI-Verfahren wegen fehlender Kennzeichnungen, unter anderem Abfalltransportbeschilderung (großes A an Front und Heck)
Gegen 7 Personen fertigten die Beamten Berichte an den Zoll - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - wegen des Verdachts der Schwarzarbeit und gegen 3 Personen erfolgt ein Bericht an die Abfallbehörde und die GOES wegen nicht genehmigten gewerblichen Handelns im Bereich Abfall(Schrott)-transporte und -handel.
Ein Verstoß wegen Verdachts des ungenehmigtes Sammelns und Verwertens "weißer Ware" und damit gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz kam zur Anzeige.
In drei Fällen wurde die Ladungssicherung beanstandet - die Verantwortliche teilweise überhaupt nicht oder nur unzureichend vorgenommen hatten.
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