POL-FL: Flensburg - Brandstiftung an der Comeniusschule vom 25.11.2013 geklärt, 15- und 18-jähriger Flensburger verantwortlich
Flensburg (ots)
Nachdem man am 25.11.13, gegen 04:30 Uhr, im Flensburger Drosselweg in den Räumlichkeiten der Comeniusschule einen Brand gelegt hatte, konnten nach umfangreichen Ermittlungen durch die Bezirkskriminalinspektion (BKI) Flensburg zwei Tatverdächtige ermittelt werden.
Bei dem Brandort handelt es sich um eine Gemeinschaftsschule mit etwa 320 Schülern. Es entstand erheblicher Sachschaden, die Schule hatte für kurze Zeit geschlossen.
Über mehrere engagierte Hinweise von Schülern der brandbetroffenen Schule erhärtete sich der Tatverdacht gegen einen 15-jährigen Mitschüler und seinen 18-jährigen Bruder, der bis vor kurzem ebenfalls die betroffene Schule besucht hatte.
Die Ermittler suchen den 15-jährigen am 28.01.14 in der Schule auf und verbrachten ihn in die elterliche Wohnung. Dort erfolgte die richterlich angeordnete Durchsuchung in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten. Hier traf man auf den ebenfalls tatverdächtigen 18-jährigen Bruder und seine 16-jährige Freundin.
Die Tatverdächtigen wurden bei der Bezirkskriminalinspektion vernommen, der 15-jährige hat die Tat eingeräumt. Man habe am 25.11.13 gemeinsam die Schule mit dem Ziel aufgesucht, hier einzubrechen und dabei bereits Brandbeschleuniger mitgeführt. Nach Vandalismushandlungen wurde in einem Raum der Schule mit dem Brandbeschleuniger ein Brand verursacht. Der 18-jährige ließ sich nicht ein.
Weiterhin stehen der 18-jährige und seine 16-jährige Freundin im Verdacht, bislang drei weitere Einbrüche im Flensburger Umland begangen zu haben. Im Einzelnen war hier ein Kindergarten in Handewitt zweimal und eine Fahrschule in Flensburg einmal betroffen. Die Ermittlungen halten an. Ob die 15-, 16,- und 18-jährigen für diese und weitere Straftaten verantwortlich sind, wird geprüft.
Im Rahmen der Maßnahmen beleidigte der 18-jährige die eingesetzten Beamten und Ermittler permanent, zeigte sich stimmungsschwankend und aggressiv und randalierte unter anderem im polizeilichen Gewahrsam.
Da keine Haftgründe vorlagen, wurden die Tatverdächtigen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der 15-jährige wurde an die Erziehungsberechtigten übergeben.
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