POL-FL: BAB 7 Jagel - Sonntagsfahrverbot an der Grenze im Fokus: 60 LKW gestoppt, 12 Truckern Weiterfahrt untersagt
BAB 7 Jagel - Harrislee (ots)
>>> Pressemitteilung des PABR Nord <<<
Sonntag, 06.07.14, führte das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Nord mit den Fachdiensten Schleswig und Husum eine Schwerpunktkontrolle zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot durch.
Vier im Bereich Schwerlast- und Gefahrgutverkehr spezialisierte Streifen kontrollierten den Bereich der A7 zwischen der AS Jagel und der Landesgrenze bei Harrislee und zogen hierbei insgesamt 60 LKW im sogenannten "Pick-Up"-Verfahren von der Autobahn auf geeignete Kontrollstellen. Hier prüften sie etwaige Bedingungen und Ausnahmegenehmigungen bei den Fahrern und ihren LKW.
Die Beamten mussten insgesamt 12 Truckern die Weiterfahrt untersagen, weil hier zum Teil unzureichende bzw. überwiegend keine Genehmigungen zum Führen von Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0 - 22 Uhr vorlagen und die Fahrer auch keine gesetzliche Ausnahme in Anspruch nehmen konnten.
Von den betroffenen Fahrern wurde eine Sicherheitsleistung von jeweils 145 EUR einbehalten. Dabei haben vier Betroffene ihren vorgesetzten (für die Fahrt verantwortlichen) Disponenten zu erklären, dass den Firmenverantwortlichen im Nachgang noch ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 570EUR erwartet, nebst Verwaltungsgebühren.
Neben weiteren Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung und Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht musste unter anderem auch einem holländischen Trucker die Weiterfahrt zunächst untersagt werden: Er konnte für den Transport seiner auf einer Ölbohrplattform dringend benötigten Generatoren zwar eine Sonntagsfahrgenehmigung vorlegen. Der Verantwortliche hatte aber die Generatoren auf einem ungeeigneten Lastwagen verstaut, so dass er eine Gesamthöhe von 4,15 m statt der erlaubten 4m erzielte. Dazu der Leiter des Schwerlast- und Gefahrgutdienstes beim Fachdienst in Schleswig, PHK Broder Busse: "Das Bußgeld für den Fahrer ist vergleichsweise gering. Die Beamten des PABR Nord streben in diesem Fall ein Abschöpfungsverfahren an, so dass der gesamte Erlös des gefährlichen und zugleich wettbewerbsverzerrenden Transports der Firma verfällt und eingefordert wird."
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