POL-FL: Flensburg - Mittwochabend: mehrere Verkehrssünder im Rausch und ohne Fahrerlaubnis gestoppt
Flensburg (ots)
Mittwochabend, 04.02.15, gegen 19:26 Uhr, stoppten Beamte vom 1. Polizeirevier Flensburg während der Streifenfahrt einen 25-jährigen dänischen Staatsbürger mit seinem VW (DK-Kennzeichen) in der Flensburger Nordstadt, der überhaupt nicht hätte fahren dürfen: Eine Fahrerlaubnis war ihm bereits entzogen worden. Er wird sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.
Gegen 20:25 Uhr untersagten sie in der Nordstadt einem 24-jährigen die Weiterfahrt auf seinem Kleinkraftrad. Er konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen und hatte offenbar zuvor Cannabis konsumiert. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Die Beamten sicherten eine Blutprobe. Der Biker wird sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss zu verantworten haben.
Wenig später, gegen 20:50 Uhr, stellten sie einen 20-jährigen Rollerfahrer auf dem Sandberg. Er machte zuvor durch ein defektes Rücklicht auf sich aufmerksam und war mitsamt seiner Sozia entsprechend schwer zu erkennen. Die Haltsignale ignorierte der Fahrer zunächst und versuchte, zu flüchten. Dabei kam es zu weiteren Verkehrsverstößen, wobei auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Der 20-jährige wurde gestellt und wird sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten haben.
Auf dem Hafendamm stoppten die Beamten gegen 22:30 Uhr einen 33-jährigen VW-Fahrer mit seinem Bora. Auch ihm wurde keine Fahrerlaubnis erteilt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Kurz vor Mitternacht, gegen 23:50 Uhr, fand die gefährliche Rauschfahrt eines 38-jährigen ihr Ende: Eine Streife stoppte den Opelfahrer mit seinem Astra wegen eines defekten Abblendlichtes auf der Schiffbrücke. Er hatte über 1,7 Promille Atemalkoholkonzentration. Die Beamten sicherten eine Blutprobe und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
Die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhält von den Fällen Kenntnis und prüft, ob eine Fahrerlaubnis ggf. entzogen werden muss oder ob in naher Zukunft überhaupt eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann.
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