POL-FL: BAB 7/Handewitt -Gefahrgut und etliche Motorenöl-Fässer ungesichert auf Ladefläche
Handewitt (ots)
Bei einer LKW-Kontrolle auf dem Parkplatz Altholzkrug der BAB 7 schauten die Polizeibeamten des Polizeiautobahn- und Bezirksreviers Nord nicht schlecht. Fanden sie doch im Rahmen der Kontrolle unter anderem ungesichertes Gefahrgut und fast 30 Fässer mit Motorenöl, die ohne zusätzliche Sicherung auf der Ladefläche standen.
Während der Kontrolle am Donnerstag (02.06.2016) kontrollierten die elf Polizisten insgesamt 43 Fahrzeuge intensiver. Ein niederländischer Sattelzug hatte ätzende Stoffe geladen und dies in einer Menge, dass er auch das Gefahrgut durch eine orangefarbene Tafel am Fahrzeug kenntlich machen musste. Hierbei und bei den erforderlichen Papieren sowie Ausrüstungsgegenständen hatten die Kontrolleure nichts zu beanstanden. Als sie aber die Ladung in Augenschein nahmen, stand das Gefahrgut völlig ungesichert auf der Ladefläche. Dies allein schon hätte den jungen Niederländer 300 EUR an Bußgeld gekostet. Hinzu kamen noch mehrere Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten, wo er u.a. innerhalb von zwei Wochen mehr als erlaubt gefahren war. Insgesamt wird auf den Fahrer ein Bußgeld von ca. 1500 EUR hinzukommen.
Ein polnischer Berufskraftfahrer gestand bereits zu Beginn der Kontrolle, dass er auf die Sicherung seiner Ladung verzichtet hatte. Dort kamen schließlich etwa 30 große Fässer mit Motorenöl (kein Gefahrgut) zum Vorschein, allesamt lediglich auf die Ladefläche gestellt und die Tür geschlossen. Die vorhandenen Spanngurte und Antirutschmatten befanden sich ebenfalls auf der Ladefläche: gut gesichert in einer Box. Der Fahrer sicherte nach, was ihn ungefähr eine Stunde der Zeit kostete, die er zuvor ohne Rücksicht auf die Sicherheit eingespart hatte. Er hinterließ vor Ort eine Sicherheitsleistung.
Außerdem wurden bei der Kontrolle fünf Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Sozialvorschriften festgestellt, bei denen die verantwortlichen Firmen nicht den gesetzlichen Vorgaben nachkamen. Bei drei weiteren Gefahrguttransporten fehlten Ausrüstungsgegenstände, die insbesondere im Falle eines Unfalls erforderlich sind.
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