POL-FL: Schleswig - Gemeinsame Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft Kiel, vom Zoll Flensburg Finanzkontrolle Schwarzarbeit und vom PABR Nord Fachdienst Schleswig
Schleswig (ots)
Am Mittwoch (21.09.2016) wurde in einer gemeinsamen Aktion von Zoll und Polizei, unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Kiel, eine Lagerhalle in Schleswig und zwei weitere kleinere Wohnobjekte durchsucht.
Die insgesamt ca. 52 Beamten von Zoll und Polizei wurden hierbei zeitgleich von Vertretern der staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord und einem Mitarbeiter vom Gewerbeamt Schleswig begleitet.
Ein großer Logistikunternehmer beschäftigt zum Teil Subunternehmen, um Pakete von sogenannten Satellitendepots aus zu den Kunden zu befördern. Ein solches Subunternehmen befindet sich in Schleswig. Durch das dort ansässige Subunternehmen wurden wiederum weitere - ebenfalls dort ansässige - Subunternehmen beschäftigt, welche fast ausschließlich mit rumänischen Fahrern agieren.
In den letzten zwei Jahren wurden bei Kontrollen von entsprechenden Fahrzeugen mit rumänischen Fahrern durch das PABR Nord Verstöße festgestellt. Unter anderem wurden über 20 Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht und diverse Verstöße nach dem Gefahrgutrecht geahndet, als auch Fahrer ohne erforderliche Fahrerlaubnis festgestellt. Bei den Kontrollen wandten sich die rumänischen Fahrer zeitweise an die kontrollierenden Beamten und schilderten ihre negativen Erlebnisse und unzumutbaren Arbeitsbedingungen.
Auch auf Grund der Vernetzung von Polizei und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls leiteten Beamte der Finanzkontrolle gegen die Unternehmer ein Ermittlungsverfahren ein, da nach jetzigen Erkenntnissen für alle durch die Polizei bei Verkehrskontrollen überprüften Logistikfahrer keine Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge oder Steuern gezahlt wurden. Eine weitere Überprüfung der Meldeverpflichtungen ergab, dass dies grundsätzlich für alle Beschäftigten der Firmen in den Jahren 2015/2016 galt. Die zeitgleich an drei Objekten tätigen Beamten stellten im Rahmen der Durchsuchungsaktionen vorrangig die Personalien der ca. 30 angetroffenen ausländischen Mitarbeiter fest und sicherten diverses Datenmaterial, um die Verfahren beweissicher aufzustellen.
Eine weitere Prüfung des Betriebes hinsichtlich der korrekten Führung und Archivierung von Nachweisen über Lenk- und Ruhezeiten wurde begonnen und wird später auf Grundlage von erfassten Personaldaten des Zolls fortgeführt.
Bei der Kontrolle der Fahrzeuge wurden nur geringe Mängel und eine abgelaufene HU festgestellt. Während der Kontrolle reiste ein Fahrer mit einem Fahrzeug an. Gegen ihn und den Firmeninhaber hatten Beamte des PABR Nord zwei Tage zuvor bereits eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt und beide eingehend belehrt, dass er keine Kraftfahrzeuge mehr führen darf.
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