POL-FL: Polizeidirektion Flensburg - Polizeihunde bestehen jährliche Prüfungen
Flensburg/Kreis SL-FL/Nordfriesland (ots)
Jedes Jahr müssen die Polizeidiensthundeführer(innen) und ihre Diensthunde mit einer Jahresüberprüfung ihre Einsatzfähigkeit nachweisen.
Damit wird ein ausgezeichneter Leistungsstand von Polizeihund und Hundeführer(in) garantiert.
Am vergangenen Freitag (14.07.17) wurden Polizeihunde der Polizeidirektion Flensburg auf dem Gelände des alten DRK-Schwesternwohnheimes in Schleswig geprüft.
Neun Hunde wurden in der Unterordnung, im Schutzdienst und in der Beißkorbarbeit geprüft. Dabei wurden im Schutzdienst das Stöbern, das Stellen, das Festnehmen und die Fluchtvereitelung eines Täters überprüft. Die Prüfungen wurden von dem Leiter des Diensthundewesens Schleswig-Holstein, sowie einem Fachlehrer im Hundewesen abgenommen.
Sowohl die Hundeführer, als auch die Hunde selbst waren super motiviert und zeigten sich von ihrer besten Seite.
Zum Schluss war die Freude groß, denn alle neun Teams bestanden mit ausgezeichneten Ergebnissen.
Zwei Zuschauer waren am Freitag besonders interessiert: Cash (acht Wochen) und Jack (neun Monate). Beide werden, wenn sie groß sind, in die Pfoten-Stapfen ihrer großen Vorbilder treten!
A und O für einen guten Diensthund ist das Vertrauensverhältnis zwischen Hund und Hundeführer. Die Hunde sind in der Regel 24 Stunden am Tag mit ihrem Herrchen oder Frauchen zusammen.
Seit fast 100 Jahren gibt es in Deutschland Diensthunde. Trotz modernster Technik ist auch heute das Gespür des Hundes gefragt.
In der Hundestaffel der Polizeidirektion Flensburg versehen derzeit 14 Diensthunde ihren Dienst. Vorwiegend werden deutsche und belgische Schäferhunde eingesetzt. Diese Hunde zeichnen sich vor allem wegen ihres ausgeprägten Spieltriebes, sowie ihrer physischen Beschaffenheit aus. Ferner besitzen diese Rassen einen überdurchschnittlichen Beute- und Wehrtrieb. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Hunde in Einsatzsituationen Täter vor Ort stellen und so die Beamten bei der Festnahme unterstützen.
Jeder Diensthundeführer muss mit seinem Diensthund beim Diensthundewesen der Landespolizei Schleswig-Holstein in Eutin einen Grundlehrgang über insgesamt 10 Wochen absolvieren. Zu Lehrgangsbeginn sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein und schon eine gute Bindung zu dem Hundeführer haben.
Zeigt der Diensthund nach der Grundausbildung einen besonders ausgeprägten Spieltrieb, besteht die Möglichkeit zu einer weiteren Ausbildung zum Spezialhund. Diese sogenannten Spezialhunde werden u.a. zur Suche von Personen, Brandmitteln, Drogen, Geld, Sprengstoffen, Blut und Leichen eingesetzt.
Aber nicht nur als Spürnasen sind unsere vierbeinigen Kollegen gefragt. Bei Fußballspielen, Großveranstaltungen und Demonstrationen leisten Schutzhunde einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des polizeilichen Einsatzerfolges.
Unsere Diensthunde sind deshalb ein unverzichtbares Einsatzmittel!
Nachtdienste, Schutzdienste und die vielen Einsätze bei Großveranstaltungen (Fußballspiele und Demonstrationen) belasten einen Hund natürlich auch und deshalb geht ein Diensthund nach ca. sieben Jahren Dienstzeit in den verdienten Ruhestand. Diesen verbringt er bis zu seinem Lebensende bei seinem Hundeführer.
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