POL-FL: Verkehrskontrolle im Husumer Bereich - Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern im Fokus der Beamten
Husum/Kreis Nordfriesland (ots)
Am 01.03. jeden Jahres müssen alle Kleinkrafträder und gleichgestellte Kraftfahrzeuge mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Wird ein Fahrzeug ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb genommen, wird gegen den Fahrzeugführer und gegebenenfalls auch gegen den Fahrzeughalter ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Anlässlich des jährlichen Kennzeichenwechsels fand im Bereich Husum und Umland am Freitag (01.03.19) eine Verkehrskontrolle des Polizei-Autobahn und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Husum, statt.
In der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr wurden durch die beiden Streifenwagenbesatzungen insgesamt neun Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz festgestellt.
Ein kontrollierter Verkehrsteilnehmer gab gegenüber den Beamten an, dass er davon ausgegangen sei, dass die alten Kennzeichen noch bis einschließlich März gültig wären. Ein weiterer war der Annahme, dass noch Februar sei.
Alle waren jedoch überrascht, als ihnen eröffnet wurde, dass der Verstoß mit einer Geldstrafe von mehreren 100,-EUR geahndet wird und sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Neben den Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurden wegen weiterer Verstöße noch 18 Verwarnungsgeldverfahren, vier Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet.
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