POL-FL: Husum: Rockertreffen am Rande des Motorradgottesdienstes erwartet - Polizei bereitet Einsatz vor
Husum (ots)
Am Ostersonntag (21.04.2019) findet in Husum der alljährliche Motorradgottesdienst statt. Es werden mehrere Tausend Kradfahrer zum Motorradkorso durch das Husumer Umland und anschließendem Gottesdienst auf dem Marktplatz erwartet. Die Polizei wird - wie in den Jahren zuvor - die Veranstaltung und insbesondere den Korso begleiten und absichern. Sie erwartet eine friedliche und fröhliche Zusammenkunft von Bikern und Motorradbegeisterten.
Es liegen Hinweise darauf vor, dass am gleichen Tag eine Feier des Rockerclubs "Mongols MC Bad Coast" in der Hauptstraße in Horstedt stattfinden soll. Es werden zahlreiche Gäste befreundeter Motorradclubs erwartet, die das einjährige Bestehen des Clubs feiern wollen und auch den Motorradgottesdienst aufsuchen könnten.
Die Polizeidirektion Flensburg wird deshalb mit einem angemessenen, hohen Personaleinsatz in und um Husum präsent sein. Im Rahmen der "Null-Toleranz-Strategie" der Landespolizei Schleswig-Holstein werden keine Rechtsverstöße und keine Machtdemonstrationen von Rockerclubs geduldet.
Insbesondere vor dem Hintergrund einer Auseinandersetzung rivalisierender Rockergruppen am 18. August 2018 werden verstärkte Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Damals waren am Rande der Rennveranstaltung "HotWheelz" auf dem Flugplatz Schwesing bei Husum Mitglieder des Rockerclubs Mongols MC Bad Coast Husum mit Mitgliedern der Red Devils Flensburg und der Hells Angels Coastland aneinandergeraten. Nach einem verbalen Schlagabtausch kam es zu einer Schlägerei, bei der drei Personen schwer verletzt wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen waren 30 Personen an der gewalttätigen Auseinandersetzung beteiligt.
Die Polizeidirektion Flensburg hat deshalb den Veranstaltungsraum zum gefährlichen Ort i. S. des § 181 Abs. 1 Satz 1a LVwG erklärt. Damit lassen sich folgende präventiv polizeiliche Maßnahmen durchführen: - Identitätsfeststellungen gemäß § 181 I Satz 2 Nr. 1 LVwG - Durchsuchungen von Personen gemäß § 202 I Nr. 3 LVwG - Durchsuchungen von Sachen gemäß § 206 I Nr. 1 LVwG
Außerdem wurde den an der Auseinandersetzung im vergangenen Jahr beteiligten Personen ein Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet Husum erteilt. Dies Betrifft sowohl Mitglieder des Mongols MC als auch Mitgliedern der rivalisierenden Motorradclubs.
Der polizeiliche Einsatz richtet sich nicht gegen die Besucher des Motorradgottesdienstes und der Teilnehmer des Motorradkorsos. All denen möchten wir durch unsere Präsenz eine friedliche und sichere Veranstaltung ermöglichen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zur genauen Einsatztaktik und zur Personalstärke keine Angaben machen.
Rückfragen bitte an:
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Christian Kartheus
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