POL-FL: Eine Bitte der Wasserschutzpolizei an Segler(innen) und Sportbootfahrer(innen)
Geltinger Birk (ots)
Die 773 Hektar große "Geltinger Birk" ist eine einzigartige Küstenlandschaft. Aufgrund seiner großen Vielfalt ist die Geltinger Birk Lebensraum und Lebensstätte einer besonders zahl- und artenreichen Pflanzen- und Tierwelt. Ein Naturschutzgebiet, in dem im Laufe des Jahres z.B. rund 200 Vogelarten beobachtet werden können, darunter auch fast täglich wieder der Seeadler. Um diese Vögel nicht zu stören ist es wichtig das sowohl von Land, als auch wasserseitig keine Störungen auftreten. Deshalb wurde im Jahr 2016 eine Sperrzone laut Bundesverordnung zur Befahrensregelung in zehn Naturschutzgebieten, u.a. der Geltinger Birk, erlassen, die u.a. besagt, das dass Befahren dieser Sperrzone mit Wasserfahrzeugen aller Art ganzjährig untersagt ist. In das Verbot sind ausdrücklich maschinen- und windgetriebende Wasserfahrzeuge (auch Windsurfer und Kiter) einbezogen. Von diesem Verbot ausgenommen sind nur die Erwerbsfischerei und ausschließlich muskelbetriebene Wasserfahrzeuge wie Kajaks oder Ruder-/Paddelboote.
Wer gegen diese Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro belegt werden.
Am vergangenen Wochenende wurden durch die Kollegen der Wasserschutzpolizei Flensburg insgesamt 16 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen Bootsführer eingeleitet, die sich mit ihrem Boot in der Sperrzone aufgehalten und geankert haben. Bitte schützen Sie diese Küstenlandschaft und halten Sie sich an die Befahrensregelungen!
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