POL-HH: 200322-1. Ergebnisse der im Nord-Verbund (Niedersachsen
Hamburg) durchgeführten ProViDa-Tage
Hamburg (ots)
Zeit: 18.03.2020 und 19.03.2020, jeweils 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr und 20.03.2020, 14:00 Uhr bis 02:00 Uhr Ort: Nordniedersachsen, Hamburger Stadtgebiet sowie Bundesautobahnen
Unter der Führung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führten im genannten Zeitraum Beamte der Hamburger Verkehrsdirektionen und Niedersächsische Beamte der Polizeiinspektion Heidekreis mit ProViDa-Fahrzeugen (Proof-Video-Data) zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung von aggressivem Fahrverhalten, Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen durch.
Insgesamt wurden 90 Fahrzeuge angehalten und 104 Personen überprüft.
Die mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüsteten zivilen Fahrzeuge dokumentierten nachstehende Verstöße.
Ein 29-jähriger Deutscher fuhr mit seinem PKW von Mundsburg über die Schürbeker Straße / Kuhmühle / Mühlendamm stadtauswärts. Dabei überfuhr er zweimal die Halteline bei Rotlicht. Während der gesamten Nachfahrt fuhr der Mann mit überhöhter Geschwindigkeit (Kuhmühle 90 km/h bei erlaubten 50 km/h; Mühlendamm 100 km/h bei erlaubten 50 km/h) und nutzte jede sich ihm bietende Möglichkeit, andere Fahrzeugteilnehmer, durch das sogenannte Lückenspringen, zu überholen.
Ein 26-jähriger Türke überschritt mit seinem PKW (Porsche Panamera) auf der BAB 25 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nach Abzug der Toleranz mit 201 km/h. Anschließend fuhr er in nötigender Weise dicht auf einen weißen BMW auf und überholte ihn verkehrsgefährdend und rücksichtslos im Autobahnkreuz Süd Ost verbotswidrig rechts.
Ein 24-jähriger Deutscher befuhr mit seinem Mercedes AMG Coupe die Amsinckstraße Richtung Innenstadt mit 120 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld von mindestens 480 EUR, zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Ein 38-jähriger Deutscher befuhr mit einem Mietfahrzeug (Daimler S500) die BAB 7 Richtung Süden. Dabei fuhr er bei einer zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit weit über 200 km/h und im weiteren Verlauf (Tunnel Schnelsen) bei zulässigen 60 km/h, mit einer Geschwindigkeit von mehr als 170 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von mindestens 1.200 EUR, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ein 27-jähriger Kroate wurde im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle angehalten und überprüft. Dabei händigte er den Beamten einen kroatischen Führerschein aus. Laut Ausstellungsdatum wurde der Führerschein während einer in Hamburg verbüßten Haftstrafe des Mannes in Kroatien ausgestellt. Den Beamten fielen weiter diverse Fälschungsmerkmale am Führerschein auf. Dieser wurde sichergestellt und eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Ein 37-jähriger Pole fuhr mit seinem Fahrzeug auf der BAB 7 in Richtung Hamburg im Bereich Schnelsen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h über eine Strecke von mehreren hundert Metern mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von über 150 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von mindestens 1.200EUR, zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ein 23-jähriger Deutscher fiel einer Videowagenbesatzung auf der Wandsbeker Chaussee aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf. Im Bereich der Straße Berner Heerweg fuhr der Mann bei innerorts erlaubten 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von mehr als 120 km/h. Der Fahrer, der erst seit 2018 im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist, hat bereits eine Probezeitverlängerung. Nun erwarten ihn ein Bußgeld von mindestens 1.320EUR, zwei Punkte, ein dreimonatiges Fahrverbot und eine erneute Nachschulung.
Im Bereich Dehnhaide fiel ein E-Scooter einer Wagenbesatzung im Gegenverkehr auf, der zwischen den anderen Fahrzeugen auf der Fahrbahn fuhr. Die Beamten entschlossen sich den E-Scooter anzuhalten und zu überprüfen. Dabei versuchte der E-Scooter vor den Beamten zu flüchten und erreichte dabei eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Nachdem der E-Scooter angehalten werden konnte, erschienen Zivilfahnder und ein Streifenwagen des Polizeikommissariats 31, die diesen E-Scooter bereits beobachteten. Neben aufgefundenem Betäubungsmittel, einem Pflichtversicherungsverstoß und dem Verdacht des Fahrens unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln wurde der E-Scooter sichergestellt.
Insgesamt erwuchsen elf Strafanzeigen (unter anderem viermal Fahren ohne Fahrerlaubnis, zweimal Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmittel-Einfluss und zweimal Verdacht Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr).
Ebenso wurden 59 Geschwindigkeitsverstöße, sowie ein Abstandsverstoß geahndet.
Es wurden zudem zwei Sicherheitsleistung in einer Höhe von je 350 EUR von zwei bulgarischen Fahrzeugführern erhoben, drei Mängelberichte gefertigt und zwei Blutprobenentnahmen durchgeführt.
Durch die miteingesetzten Beamten der Dienstgruppe "Autoposer" wurden drei Fahrzeuge nach Erlöschen der Betriebserlaubnis sichergestellt.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft zielgerichtete Verkehrskontrollen durchführen, um Hauptunfallursachen zu bekämpfen und damit die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Ri.
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Daniel Ritterskamp
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