POL-HH: 200420-2. SEK nimmt Discounterräuber fest
Hamburg (ots)
Tatzeiten: 02.04.2020, 07.04.2020, 17.04.2020 Tatorte: Hamburg-Horn und Hamburg-Lurup
Kriminalbeamte des Raubdezernates in Hamburg-Altona (LKA 124) haben zwei vollendete und einen versuchten schweren Raub aufgeklärt. Vier Tatverdächtige wurden vom SEK vorläufig festgenommen.
Bereits am 02.04.2020 war es in Hamburg-Horn zu einem Überfall auf einen Discounter gekommen. Zwei unbekannte Täter hatten sich vom Kassierer (20) bedienen lassen, der dabei die Kasse öffnete. Dabei war der 20-Jährige geschlagen worden. Die Täter entkamen mit einem zweistelligen Geldbetrag. Am 07.04.2020 waren in Hamburg-Lurup erneut zwei männliche Täter in einem Discounter an der Kasse und bedrohten den 25-jährigen Kassierer mit einem Messer. Siehe hierzu auch die Pressemeldung 200408-2.
Die Kripobeamten des Raubdezernates in Hamburg-Altona hatten an den Tatorten Beweismaterial gesichert und waren unter anderem durch Zeugenaussagen auf die Spur von zwei 18 und 20 Jahre alten Brüdern gekommen. Der jüngere der Brüder wird als Intensivtäter beim LKA 124 geführt.
Die Ermittler identifizierten darüber hinaus einen weiteren 18-jährigen Deutschen als dritten Tatverdächtigen. Als das Trio am 17.04.2020 gegen 20:20 Uhr am Bauerberg in Horn im Begriff war, einen weiteren Discounter zu überfallen, wurden die Männer vorläufig festgenommen. Zwei von ihnen hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits maskiert und wollten das Geschäft gerade betreten. Der Dritte wurde im Umfeld des Discounters vorläufig festgenommen, ebenso wie ein weiterer mutmaßlicher Komplize. Bei ihm handelt es sich um einen 16-jährigen Deutschen.
Im Anschluss wurden zuvor erlassene Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hamburg für die Wohnungen der Tatverdächtigen in Billstedt und Horn vollstreckt. Es wurde weiteres Beweismaterial sichergestellt.
Die beiden Brüder und der zweite 18-Jährige wurden der Untersuchungshaftanstalt zugeführt. Es wurden Haftbefehle gegen die drei Heranwachsenden erlassen. Da gegen den 16-jährigen Mittäter keine Haftgründe vorlagen, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Veh.
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