POL-HH: 200527-2. Umweltverstoß auf der Elbe und im Hamburger Hafen - 50.000 Euro Sicherheitsleistung
Hamburg (ots)
Zeit: 25. / 26.05.2020 Ort: Hamburg, Am Ballinkai
Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats 3 haben am Dienstag ein unter portugiesischer Flagge fahrendes Containerschiff kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Es wurde die höchstmögliche Sicherheitsleistung festgelegt.
Am Montag gegen 18:30 Uhr meldeten sich mehrere Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Elbdeich bei Altenbruch/Cuxhaven befanden, beim Wasserschutzpolizeirevier 4 (WSPR 4) in Cuxhaven. Die Zeugen berichteten, dass aus dem Schornstein eines in Richtung Hamburg fahrenden Containerschiffs eine auffällig starke Abgaswolke ausgestoßen wurde.
Als das rund 300 Meter lange Schiff kurz nach Mitternacht am Liegeplatz an einem Terminal im Zuständigkeitsbereich des Wasserschutzpolizeikommissariats 3 (WSPK 3) festgemacht hatte, wurde es umgehend durch Beamte aufgesucht.
Nach ersten Hinweisen auf einen möglichen Verstoß gegen Umweltvorschriften wurde eine umfangreiche MARPOL-Kontrolle (Marine Pollution) durch speziell ausgebildete Beamte durchgeführt.
Im Rahmen dieser Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der verantwortliche 56-jährige ukrainische Kapitän die an Bord installierte Schiffsabgasreinigungsanlage "Open Loop Scrubber" erst kurz vor dem Erreichen des Liegeplatzes auf das ebenfalls installierte geschlossene System (Closed Loop Scubber)hatte umstellen lassen.
Dadurch kam es zu einer im Hamburger Hafen verbotenen Einleitung von hochbelastetem Abgas-Waschwasser. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren bereits über 1.000 Tonnen in das Hafenwasser eingeleitet worden.
Bei einem offenen System (Open Loop Scrubber) wird, vereinfacht dargestellt, Wasser von außerhalb angesaugt, mit welchem dann die Schiffsabgase gereinigt werden. Anschließend wird dieses Waschwasser wieder abgelassen.
Grundsätzlich sind im Hamburger Hafen und auch auf der Elbe lediglich geschlossene Systeme erlaubt, bei denen kein Waschwasser herausgepumpt wird.
Der Verdacht der Luftverunreinigung hatte sich indes nicht bestätigt.
Für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit wurde seitens der Behörde für Umwelt und Energie als zuständige Wasserbehörde die nach dem Wasserhaushaltsgesetz höchstmögliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro festgelegt.
Ri.
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