POL-HH: 220211-2. Durchsuchungen nach Landfriedensbruch in Hamburg-Altona-Altstadt
Hamburg (ots)
Tatzeit: 13.08.2021, gegen 17:15 Uhr
Tatort: Hamburg-Altona-Altstadt, Max-Brauer-Allee / Holstenstraße
Nachdem es Mitte August letzten Jahres vor Beginn der Zweitligabegegnung zwischen dem FC St. Pauli und dem Hamburger SV im Millerntor-Stadion zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Fanlagern kam, wurden nach intensiven Ermittlungen gestern vier Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. (siehe hierzu auch Pressemitteilung 210813-4.)
Vor der Fußballbegegnung war es bereits bei der Anreise einiger Gästefans am Bahnhof Holstenstraße zu einem Fan-Marsch gekommen. Diesen nicht genehmigten Marsch stoppten die Polizeikräfte umgehend am Holstenplatz. Die ehemaligen Teilnehmer setzten anschließend den Weg in kleinen Gruppen in Richtung Millerntor-Stadion fort. Hierbei suchten offenbar rund 60 Anhänger des FC St. Pauli die Konfrontation mit den Gästefans, flüchteten jedoch vor den eintreffenden Polizeikräften.
Wenig später war es dann im Bereich der Max-Brauer-Allee zu einem erneuten Aufeinandertreffen gekommen. Auch diese körperliche Auseinandersetzung, an der etwa 60 Anhänger des FC St. Pauli und rund 40 Anhängern des HSV beteiligt waren, wurde durch eintreffende Polizeikräfte aufgelöst. Hierbei waren zwei Polizeibeamte verletzt worden.
Das für Sportgewalt zuständige Dezernat (LKA 124) übernahm in der Folge die Ermittlungen und wertete in diesem Zusammenhang auch einige von Privatleuten in sozialen Netzwerken geteilte Videoaufzeichnungen der Gewaltszenen aus. Unter anderem dadurch haben die Beamten bereits rund dreißig Personen identifiziert.
Bei vier identifizierten Anhängern des FC St. Pauli im Alter zwischen 20 und 31 Jahren wurden dann gestern seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse in den Stadtteilen Altona, Wandsbek und Eimsbüttel sowie in Winsen/Luhe vollstreckt. Hierbei stellten die Beamten Beweismittel sicher. Die drei bei den Durchsuchungen angetroffenen Tatverdächtigen verblieben nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.
Die Ermittlungen, insbesondere die Identifizierung der weiteren Beteiligten, dauern an.
Ri.
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