POL-HH: 220511-1. Festnahme eines Abholers nach Schockanruf
Hamburg (ots)
Tatzeit: 10.05.2022, 11:42 Uhr; Tatort: Hamburg-Blankenese
Trickbetrüger haben am Dienstag versucht, eine 95-jährige Blankeneserin um ihr Erspartes zu bringen. Weil die Frau die Masche aber durchschaute, konnte die Polizei einen Abholer vorläufig festnehmen.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand hatte die Frau am späten Vormittag einen Anruf eines angeblichen Polizisten Schneider erhalten, bei dem dieser behauptete, ihr Sohn habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und befinde sich nun in Haft. Gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von 30.000 Euro könne die Haft jedoch abgewendet werden.
Die 95-Jährige durchschaute das Vorhaben sofort und ging zum Schein auf den Anrufer ein. Von ihm unbemerkt, alarmierte sie parallel die Polizei. Den Tätern stellte sie mehrere zehntausend Euro Bargeld sowie Schmuck und Gold in Aussicht.
Zwischenzeitlich meldete sich auch noch ein anderer Anrufer bei der Frau, der sich als Staatsanwalt Grünewald vorstellte.
Im weiteren Verlauf wurde dann ein angeblicher Mitarbeiter des Amtsgerichts zur Abholung der Wertgegenstände angekündigt. Andere Polizisten stünden dazu nicht zur Verfügung, weil sie in Einsätzen gebunden seien.
Wenig später klingelte schließlich ein Mann an der Wohnungstür der 95-Jährigen, der die Herausgabe der Wertgegenstände forderte. Der 44-jährige Pole wurde daraufhin sofort von den bereits in der Wohnung befindlichen echten Polizisten des Polizeikommissariats 26 vorläufig festgenommen.
Der Tatverdächtige kam in Polizeigewahrsam und wurde später von Ermittlern der Fachdienststelle für Trickbetrugsdelikte (LKA 431) einem Haftrichter zugeführt. Sowohl bei ihm als auch in einem Schließfach am Hamburger Hauptbahnhof wurden Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Präventionstipps der Polizei Hamburg:
Die Täter sind geschult und gehen äußerst geschickt vor. Oft werden Geld oder Wertsachen übergeben, obwohl die Geschädigten dabei ein mulmiges Gefühl haben.
- Die Polizei rät: Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer immer dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
- Seien Sie auch misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte oder Bekannte wissen kann.
- Lassen Sie sich auch bei einem angeblichen Notfall nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen schon lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Sprechen Sie nicht über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse und übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen.
- Legen Sie beim geringsten Zweifel auf, rufen Sie die Polizei unter 110 oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.
- Lassen Sie sich nicht mit vollem Namen im Telefonbuch eintragen, denn die Täter suchen gezielt nach altmodisch klingenden Vornamen.
- Auch Verwandte, Freunde und Nachbarn können helfen, solche Taten zu verhindern: Sprechen Sie schon im Vorfeld über die Möglichkeit solcher Anrufe und wie man darauf reagieren sollte.
- Große Geldbeträge oder Wertsachen sollte nicht zu Hause aufbewahrt werden.
- Sprechen Sie ungewöhnliche Beobachtungen an und rufen Sie die Polizei.
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