POL-HH: 220607-2. Ein lebensgefährlich verletztes Kind nach Hundebiss in Hamburg-Rahlstedt
Hamburg (ots)
Tatzeit: 06.06.2022, 14:19 Uhr; Tatort: Hamburg-Rahlstedt, Am Knill
Montagnachmittag wurde ein Kleinkind in einer Wohnung in Rahlstedt von einem Hund angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Das zuständige Landeskriminalamt der Region Wandsbek (LKA 151) führt die weiteren Ermittlungen.
Aufmerksame Anwohner eines Mehrfamilienhauses in der Straße Am Knill wurden durch lautstarke Hilfeschreie aus einer Wohnung aufmerksam und verständigten sofort den Polizeinotruf.
Eine bereits wenige Minuten später eingetroffene Funkstreifenwagenbesatzung begab sich sofort zu der identifizierten Wohnung. In dieser versuchten gerade zwei Frauen, den Beißangriff eines Hundes gegen ein Kleinkind zu beenden.
Den beiden Frauen, bei denen es sich um die Mutter und die Großmutter des 2-jährigen Mädchens handelt, gelang es schließlich durch die Hilfe der Polizeikräfte, das Kind von dem Tier zu befreien. Sie legten dem Hund einen Maulkorb an und sperrten ihn in ein anderes Zimmer der Wohnung ein.
Das Mädchen erlitt durch die Bisse lebensgefährliche Gesichts- und Kopfverletzungen und wurde unmittelbar durch eine Rettungswagenbesatzung unter notärztlicher Begleitung in ein Krankenhaus transportiert. Durch eine sofort eingeleitete Notoperation konnte der Zustand des Kindes stabilisiert werden. Lebensgefahr besteht nicht mehr.
Auch ihre Großmutter wurde durch Bisse des Hundes am Bein verletzt und ebenfalls mit einer weiteren Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus transportiert.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist der Besitzer des Hundes ein Familienangehöriger, der diesen aufgrund seiner momentanen Abwesenheit zur Betreuung seinen Verwandten überlassen hatte. Der Hund soll sich am Nachmittag selbständig zu dem Mädchen begeben und dieses unmittelbar aus noch ungeklärter Ursache angegriffen haben.
Der Hund, bei dem es sich nach den ersten Ermittlungen nicht um eine der aufgeführten Hunderassen gemäß des "Hamburgischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden" (Hundegesetz) handeln soll, wurde durch die Polizisten sichergestellt und von den miteingesetzten Diensthundeführern zur weiteren Verwahrung in das Tierheim in der Süderstraße gebracht.
Das Veterinäramt des Bezirksamtes Wandsbek prüft nun im Rahmen seiner Zuständigkeit den weiteren Verbleib des Tieres.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Einsatzort wurden die Anwohner und weitere Familienangehörige durch das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes seelsorgerisch betreut.
Die Ermittlungen dauern an.
Mx.
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