POL-HH: 231229-1. Erinnerung: Feuerwerksverbot zu Silvester 2023/2024
Hamburg (ots)
Zeit: 31.12.2023, 18:00 Uhr bis 01.01.2024, 01:00 Uhr Ort: Hamburg-Altstadt/-Neustadt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm und Rathausmarkt
Das näher rückende Jahresende nimmt die Polizei Hamburg zum Anlass, noch einmal an das in der Silvesternacht geltende Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt (siehe auch PM 231211-4.) zu erinnern.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz wieder untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus, dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern.
Anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten kam es in der Vergangenheit in diesem Bereich immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucher(innen) und Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 erließ die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maßnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.
Um den Besucherinnen und Besuchern einen möglichst sicheren und damit auch vergnüglichen letzten Tag des Jahres 2023 zu ermöglichen, hat die Polizei auch für das bevorstehende Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt erneut das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024, 01:00 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte in der Anlage dieser Pressemitteilung zu entnehmen.
Weitere Informationen hierzu hat die Polizei unter
https://www.polizei.hamburg/silvester2023
auf ihrer Homepage bereitgestellt.
Auch in diesem Jahr wird die Polizei die Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt und den Bezirken im Rahmen eines großen Einsatzes begleiten.
Ka.
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