POL-HH: 240318-2. Bilanz einer dreitägigen Geschwindigkeitsüberwachung mit Unterstützung des Nordverbundes
Hamburg (ots)
Zeit: 13.03.2024 bis 15.03.2024
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Letzte Woche, von Mittwoch bis Freitag, fanden im Hamburger Stadtgebiet mit Beteiligung der Länder des Nordverbundes Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung statt. Unter der Leitung der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führten mehr als 50 Beamtinnen und Beamte hamburgweit Geschwindigkeitskontrollen durch und überprüften hierbei mehr als 130 Fahrzeuge und knapp 150 Personen.
Im Einzelnen sind unter anderem folgende Verstöße festgestellt worden:
Straftaten
- 3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 1 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol - 3 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ordnungswidrigkeiten
- 56 x Geschwindigkeitsverstöße - 15 x verbotswidrige Handynutzung - 1 x Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln - 5 x Missachtung Rotlicht - 6 x Erlöschen der Betriebserlaubnis aufgrund technischer Manipulation - 12 x sonstige buß- und verwarngeldbewährte Ordnungswidrigkeiten
Darüber hinaus stellten die Polizeikräfte sechs Fahrzeuge zwecks Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sicher und untersagten zwölf Fahrzeugführenden die Weiterfahrt. Zudem wurden 13 Mängelmeldungen - zum Beispiel wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente - ausgestellt.
Während der hamburgweiten Kontrolle ergaben sich folgende Besonderheiten:
Nachdem den Einsatzkräften am Mittwoch auf der Autobahn 1 in Höhe der Anschlussstelle Öjendorf ein VW Golf auffiel, wurde dessen polnischer Fahrer kontrolliert und Alkoholgeruch beim 36-Jährigen festgestellt. Der anschließend durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,14 Promille, woraufhin eine Blutprobenentnahme angeordnet und die Weiterfahrt untersagt wurde. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt und zudem eine Sicherheitsleistung von 500 Euro erhoben.
Auf der Bundesstraße 75 in Höhe der Anschlussstelle Wilhelmsburg fielen den Polizeikräften am Donnerstag zwei Motorräder auf, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80km/h deutlich überschritten. Die Besatzung des Videofahrzeuges ermittelte eine Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h und gegen die Fahrer der Motorräder wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Fahrer (23 und 33) der Motorräder haben ein zweimonatiges Fahrverbot sowie ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro und zwei Punkte im Fahreignungsregister zu erwarten.
Am Freitag überholte ein BMW die Einsatzkräfte eines Videowagens auf der Bundesstraße 75 in Höhe der Anschlussstelle Kornweide mit ebenfalls deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Die Beamtinnen und Beamten ermittelten eine Höchstgeschwindigkeit von 135 km/h bei erlaubten 60 km/h. Gegen den 19-jährigen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und es erwartet ihn ein dreimonatiges Fahrverbot, 1.400 Euro Bußgeld und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Ebenfalls am Freitag wurde ein 23-jähriger Fahrzeugführer in seinem Mercedes in der Jenfelder Allee kontrolliert. Die Überprüfung des Fahrers hat ergeben, dass gegen den Mann eine unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis vorlag. Er wurde bereits zwei Tage zuvor fahrenderweise im Bereich des Polizeikommissariats Rahlstedt angetroffen und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. Auch bei der erneuten Kontrolle wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet und dem 23-jährigen Deutschen die Weiterfahrt untersagt.
Zusätzlich zu den Kontrollen der Bundeländer führten Polizeikräfte der Verkehrsüberwachung (VD 1) am Freitagmorgen beim sogenannten "Speed-Morning" hamburgweit Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Bei der Maßnahme wurde die Geschwindigkeit von mehr als 9.000 Fahrzeugen gemessen und dabei über 1.300 Verstöße, die mit einem Buß- oder Verwarngeld geahndet werden, festgestellt. Insgesamt 45 Fahrzeugführende haben ein Fahrverbot von mindestens einem Monat zu erwarten.
Der Fahrer eines Mercedes wurde auf den Neuen Elbbrücken in Fahrtrichtung Süden mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h gemessen, in deren Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und er hat ein dreimonatiges Fahrverbot, ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister zu erwarten.
Wen.
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