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POL-HH: 250306-2. "Mobil. Aber sicher!" - Bilanz der Kontrollen im Februar und Ausblick auf das Thema im März

POL-HH: 250306-2. "Mobil. Aber sicher!" - Bilanz der Kontrollen im Februar und Ausblick auf das Thema im März
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Hamburg (ots)

Zeit: Februar 2025; Ort: Hamburger Stadtgebiet

Im Februar standen die Themen "Ruhender Verkehr" sowie "Technische Mängel" schwerpunktmäßig auf den Agenden der annähernd 750 mobilen und stationären Verkehrskontrollen. Dabei überprüften rund 2.800 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg 4.145 Personen und 13.450 Fahrzeuge.

In diesem Zusammenhang leiteten die Beamtinnen und Beamten nachstehende Verfahren ein:

Straftaten

   - 28 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
   - 21 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol (davon 1 x als 
     E-Scooter-Nutzender & 1 x Fahrradfahrender)
   - 66 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
   - 119 x sonstige Strafverfahren

Ordnungswidrigkeiten

Kfz

   - 20.937 x Verstöße im ruhenden Verkehr
   - 564 x Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund technischer Mängel
   - 521 x Missachtung roter Ampeln
   - 220 x verbotswidrige Handynutzung
   - 150 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
   - 473 x Geschwindigkeitsmissachtungen
   - 134 x Fahren auf Gehwegen
   - 78 x Missachtung der Anschnallpflicht
   - 34 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
   - 29 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel
   - 731 x sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF)

   - 1 x Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund technischer Mängel
   - 41 x Verstöße im ruhenden Verkehr
   - 7 x Missachtung roter Ampeln
   - 1 x verbotswidrige Handynutzung
   - 3 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel
   - 8 x befahren der falschen Radwegseite
   - 2 x Fahren auf Gehwegen
   - 29 x zu zweit auf E-Scootern
   - 3 x sonstige

Fahrradfahrende

   - 1 x Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund technischer Mängel
   - 78 x Missachtung roter Ampeln
   - 21 x verbotswidrige Handynutzung
   - 6 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
   - 29 x Fahren auf Gehwegen
   - 41 x befahren der falschen Radwegseite ("Geisterradler")
   - 8 x sonstige

Zu Fuß Gehende

   - 6 x Missachtung roter Ampeln

Dazu ordneten Polizistinnen und Polizisten insgesamt 33 Blutprobenentnahmen an und stellten annähernd 1.090 Mängelmeldungen (u.a. wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente) aus.

Im März stehen vorrangig die "Ungeschützten Verkehrsteilnehmenden" im Fokus der Kontrollmaßnahmen. Der Wandel in der innerstädtischen Fortbewegung mit mehr Möglichkeiten und neuen Verkehrswegen für die zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und E-Scooter-Nutzenden wird von der Polizei Hamburg eng begleitet. Beispielhaft ein um 100 Prozent gestiegener Radverkehr in den letzten zwanzig Jahren oder auch zwölf Millionen Fahrten im vergangenen Jahr mit den rund 19.000 E-Scootern im Leihbetrieb dokumentieren eindrucksvoll diese Veränderungen.

Ungeachtet dessen liegt es aber auch in der Verantwortung jedes Einzelnen aus diesen Personengruppen, sich verantwortungsvoll und achtsam im Straßenverkehr zu verhalten. Die Einhaltung der bekannten Verkehrsregeln minimiert das Risiko signifikant, bei Verkehrsunfällen beteiligt zu sein und verletzt zu werden.

Mx.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Thilo Marxsen
Telefon: 040 4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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