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Polizei Hamburg

POL-HH: 250414-5. Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte im Fokus der Polizei - Bilanz der ProVida-Tage

Hamburg (ots)

Zeiten: 10. bis 12.04.2025

Orte: Hamburger Stadtgebiet und Bundesautobahnen

Unter Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) führten ProVida-Besatzungen (Proof-Video-Data) aus Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein länderübergreifend zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung und Verfolgung aggressiven Fahrverhaltens sowie von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen durch.

Aggressive Fahrweise, nicht angepasste Geschwindigkeit und das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr sind nach wie vor Hauptunfallursachen auf Hamburgs Straßen. Nicht selten führen Regelverstöße zu Verkehrsunfällen mit zum Teil erheblichen Verletzungen der Kraftfahrzeugfahrenden, aber auch unbeteiligten Menschen.

Die Polizistinnen und Polizisten der Verkehrsdirektionen (VD4, VD3, VD2) wurden in der vergangenen Woche von Einsatzkräften aus dem Nordverbund unterstützt. Mit insgesamt dreizehn zivilen Fahrzeugen, welche mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüsteten sind, wurden insgesamt 123 Fahrzeuge und 172 Personen angehalten und überprüft. Bei den Einsatzmaßnahmen wurden die Funkstreifenwagenbesatzungen von sechs Richterinnen und Richtern des Amtsgerichts Hamburg begleitet.

Im Einzelnen kam es dabei unter anderem zu folgenden Verstößen:

   -  6 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
   -  1 x Durchführen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens
   -  1 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
   -  1 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
   - 71 x überhöhte Geschwindigkeit (davon 42 im Fahrverbotsbereich)
   - 11 x verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons
   -  6 x Missachtung des Rotlichts
   -  3 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
   -  2 x Erlöschen der Betriebserlaubnis (technische Veränderungen)
   -  4 x sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten

Außerdem stellten die Polizistinnen und Polizisten 15 Mängelmeldungen zum Beispiel wegen nicht mitgeführter Fahrzeugpapiere/Führerscheine oder technischer Mängel an den Kraftfahrzeugen aus.

Im Zuge der Kontrollen kam es beispielhaft zu folgenden Besonderheiten:

Am ersten Tag wurden Einsatzkräfte der Polizei Ratzeburg im Heidenkampsweg auf einen Ford Fusion aufmerksam, der mit insgesamt acht Personen überbesetzt war. Zwei Kleinkinder (1 und 2 Jahre alt) sowie ein Säugling waren zudem nicht angeschnallt und bei dem 23-jährigen Fahrer (ukrainische Staatsangehörigkeit) hatten sie den Verdacht, dass dieser das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt hatte. Die Beamtinnen und Beamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.

Im Bereich des Autobahnkreuzes Ost dokumentierte eine Videowagenbesatzung einen Geschwindigkeitsverstoß eines Skoda-Fahrers, der bei zulässigen 80 km/h mit 150 km/h gemessen wurde. Der 22-jährige Fahranfänger, welcher sich noch in der Probezeit befindet, muss nun mit einem zweimonatigen Fahrverbot, 1.200 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister (FAER) rechnen.

Am dritten Tag nahmen Polizistinnen und Polizisten der Polizei Neumünster in der Schnackenburgallee deutlichen Marihuanageruch aus einem Mercedes (C300) wahr und sahen, wie der Fahrer mutmaßlich einen Joint in der Hand hielt. Im Zuge der anschließenden Fahrzeugkontrolle führte der 27-jährige Fahrer einen freiwilligen Drogenvortest durch, der positiv verlief. Die Einsatzkräfte ordneten gegen den Mann eine Blutprobenentnahme an und untersagten die Weiterfahrt. Ihn erwarten 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im FAER.

Ebenfalls am Samstag fiel einer ProVida-Besatzung auf der Bundesautobahn (BAB) 7 ein Audi auf, welcher zwischen Waltershof und dem Elbtunnel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die dortige Baustelle in Richtung Norden geführt wurde. Im Zuge der weiteren Fahrt ergab eine Videomessung eine Geschwindigkeit von 173 km/h bei erlaubten 80 km/h. Zudem dokumentierten die Beamtinnen und Beamten, wie der Fahrer verbotswidrig rechts überholte, den Mindestabstand auf Vorausfahrende unterschritt und riskante Spurwechsel durchführte. Nachdem sie das Fahrzeug angehalten hatten, leiteten sie gegen den 23-jährigen Fahrer (deutsche Nationalität) unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens als Alleinfahrer ein, untersagten die Weiterfahrt und beschlagnahmten den Audi.

Für die Sicherheit auf Hamburgs Straßen wird die Polizei auch zukünftig gleichgelagerte Einsätze durchführen. Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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