Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Einreise trotz aberkannter Freizügigkeit - 527 Tage ins Gefängnis
Rosenheim / Bernau (ots)
Für einen tschechischen Staatsangehörigen hatten die Grenzkontrollen auf der A93 erhebliche Konsequenzen: Statt mit dem Pkw in Richtung Rosenheim zu fahren, wurde er am Dienstagnachmittag (26. Februar) von der Bundepolizei ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Dort muss der Mann voraussichtlich über 520 Tage lang bleiben.
Bei der Überprüfung der Personalien des 45-Jährigen in der Kontrollstelle fanden die Beamten heraus, dass er vor einigen Jahren aus Deutschland abgeschoben worden war. Laut Polizeicomputer hatte ihn das Landgericht Bamberg 2010 wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem ein Teil der Strafe verbüßt war, musste der Tscheche das Land verlassen. Eine Rückkehr war insofern eingeschränkt, als ihm das Recht auf Freizügigkeit dauerhaft aberkannt worden war. Obwohl ihm diese Umstände bekannt gewesen sein dürften, versuchte er, über die Inntalautobahn unbehelligt in die Bundesrepublik zu gelangen. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, sind mit seiner Einreise die noch ausstehenden 527 Tage Haft fällig geworden. Die Rosenheimer Bundespolizisten nahmen den "Rückkehrer" fest und lieferten ihn in die Bernauer Justizvollzugsanstalt ein.
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