Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei-Rechtsmedizin-Haftanstalt 33-Jähriger heute vor Haftrichter
München (ots)
Am Montag (11. März) verhielt sich ein 33-Jähriger gegenüber Bahnmitarbeitern und Polizeibeamten aggressiv und leistete mehrfach Widerstand. Nachdem er im Krankenhaus und der Rechtsmedizin gewesen war, wurde er in die Haftanstalt gebracht und wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Morgens wurde der 33-Jährige von Mitarbeitern der Deutsche Bahn Sicherheit in einer S8 Richtung Ostbahnhof geweckt. Sofort war der türkisch Stämmige aggressiv und verlangte nach der Polizei. Eine zufällig in der Bahn anwesende Landespolizistin kam hinzu. Nachdem der Mann spuckte und weiter aggressiv war wurde er gefesselt, wobei er durch Schläge und Tritte Widerstand leistete. Als eine hinzugerufene Streife der Bundespolizei den Türken aus der S-Bahn und auf die Wache am Hauptbahnhof brachte leistete er erneut Widerstand. Weiterhin beleidigte er anhaltend. Einen Atemalkoholtest verweigerte er.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sollte der 33-Jährige am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt werden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst konnte jedoch die Gewahrsamsfähigkeit nicht bescheinigen, da sich der Wohnsitzlose im Substitutionsprogramm befindet. Als er daraufhin mit einem Krankentransportwagen in ein Krankenhaus gebracht wurde leistete der Türke erneut Widerstand und bespuckte die Beamten. Im Krankenhaus verweigerte er sämtliche Untersuchungen. Daraufhin wurde über die Staatsanwaltschaft eine richterlich angeordnete Blutentnahme erwirkt. Als diese in der Rechtsmedizin durchgeführt werden sollte verwies man die Beamten weiter an einen Substitutionsarzt.
Im Anschluss an die Entnahme wurde er letztendlich in die Haftanstalt gebracht. Von dort aus wird der 33-Jährige heute dem Haftrichter vorgeführt.
Alle Polizeibeamten blieben unverletzt und waren weiterhin dienstfähig. Die Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit und sind vorübergehend im Krankenstand. Die Ermittlungen lauten auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung sowie Erschleichen von Leistungen.
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