Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Tunesierin und Österreicher ins Gefängnis eingeliefert - Frau liefert gleich drei Gründe für Freiheitsentzug
Rosenheim (ots)
Am Mittwoch (24. April) hat die Rosenheimer Bundespolizei eine Tunesierin und einen Österreicher ins Gefängnis gebracht. Beide waren von der Staatsanwaltschaft gesucht worden. Die Frau wurde in München, der Mann in Bernau in die jeweilige Haftanstalt eingeliefert. Dort werden sie voraussichtlich die kommenden Wochen bleiben müssen. Für die tunesische Staatsangehörige könnte es eventuell sogar noch einen "Aufschlag" geben.
Zunächst wurde die 28-Jährige in einem Regionalzug zwischen Kufstein und Rosenheim kontrolliert. Die Bundespolizisten fanden gleich drei Gründe, die Tunesierin festzunehmen: Sie führte zwar einen gültigen tunesischen Reisepass mit, jedoch war ihre Aufenthaltserlaubnis für Italien abgelaufen. Über gültige Einreisepapiere für Deutschland verfügte die Frau nicht. Daher wurde sie beschuldigt, illegal einreisen zu wollen. Wegen unerlaubter Einreise hatte sie bereits im vergangenen Jahr einen Strafbefehl erhalten, die festgesetzte Geldstrafe aber nie beglichen. Laut Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Traunstein belaufen sich ihre Justizschulden auf 1.400 Euro. Da sie die geforderte Summe im Verlauf der Grenzkontrolle nicht begleichen konnte, musste sie in einer Münchner Haftanstalt ersatzweise eine 70-tägige Freiheitsstrafe antreten. In der Zwischenzeit wird sich die Justiz wohl mit der Strafanzeige wegen des erneuten unerlaubten Einreiseversuchs und darüber hinaus auch noch mit weiteren Tatvorwürfen beschäftigen. Der Frau wird nämlich laut Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts München ferner zur Last gelegt, sich in den vergangenen Jahren gleich mehrfach illegal in Deutschland aufgehalten zu haben.
Auch einen österreichischen Staatsangehörigen lieferten die Rosenheimer Bundespolizisten in eine Haftanstalt ein. Er wurde zuvor in einem Reisebus auf der A8 nahe Irschenberg kontrolliert. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, hatte das Amtsgericht in München gegen den gebürtigen Steiermärker einen Strafbefehl wegen Betrugs erlassen. Demnach hätte der 29-Jährige einschließlich Verfahrenskosten insgesamt rund 1.300 Euro entrichten müssen. Da er den Betrag nicht zahlen konnte, blieb ihm nichts Anderes übrig, als ersatzweise für 40 Tage ins Bernauer Gefängnis zu gehen.
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