Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: 36.000 Euro sind einfach zu viel!
Rosenheim / A93 (ots)
Ein österreichischer Arbeitgeber ist am Dienstag (14. Mai) für seinen Angestellten aufgekommen und hat für ihn mehrere tausend Euro gezahlt. Damit blieb dem auf der A93 von der Bundespolizei verhafteten Tschechen eine mehrmonatige Haft erspart. Anders erging es hingegen einem Italiener. Auf eine finanzielle Unterstützung hat er nicht zurückgreifen können, obwohl er diese gebraucht hätte, um dem Gefängnis zu entgehen. Er war selbst nicht in der Lage, die festgesetzte Geldstrafe zu begleichen. 36.000 Euro sind für ihn einfach zu viel gewesen.
Der Beifahrer eines Pkw mit italienischen Kennzeichen musste seine Reise nach Deutschland in der Grenzkontrollstelle der Bundespolizei auf Höhe Kiefersfelden beenden. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, wurde der Mann aus Italien seit dem Jahr 2017 von der Staatsanwaltschaft gesucht. Laut Haftbefehl war der 51-Jährige vom Amtsgericht in Aachen wegen Insolvenzverschleppung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von insgesamt 36.000 Euro, verteilt auf 120 Tagessätze, verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er von den Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
In einem Firmenfahrzeug mit österreichischer Zulassung kontrollierten die Beamten auf der A93 einen tschechischen Staatsangehörigen. Mithilfe des Polizeicomputers fanden sie heraus, dass gegen den 44-Jährigen ein Haftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft vorlag. Demnach war der Mann vom Amtsgericht Rosenheim wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 7.600 Euro verurteilt worden. Da der Tscheche selbst nicht über so viel Geld verfügte, wandte er sich an seinen Chef. Dieser wollte offenbar nicht für die Dauer der ersatzweise angeordneten Freiheitsstrafe von 190 Tagen auf die Arbeitskraft seines Angestellten verzichten und legte ihm den geforderten Betrag aus. Anschließend konnte der Firmeninhaber zusammen mit seinem Mitarbeiter die Fahrt auf der Inntalautobahn fortsetzen.
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