Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Lindauer Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle und stellt Waffe sicher
Lindau (ots)
Am Samstag (1. Juni) hat die Bundespolizei unter anderem zwei Haftbefehle vollstrecken und eine Waffe samt Munition sowie ein Springmesser sicherstellen können. Die jeweils betroffenen Personen konnten anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Am späten Samstagabend stoppten Lindauer Bundespolizisten einen Pkw mit slowakischer Zulassung auf der BAB 96. Die Beamten stellten bei der Überprüfung des Fahrzeuglenkers fest, dass gegen den 44-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Aschaffenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Mit der Zahlung der geforderten Geldstrafe in der Höhe von 370,- Euro konnte der Slowake eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Da der Verdacht bestand, dass der Fahrer auch aktuell ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, nahmen sich die Kollegen der Grenzpolizei Lindau des Mannes an.
Kurz zuvor führten die Bundespolizisten am Bahnhof Lindau die Einreisekontrolle bei einem 21-jährigen Österreicher durch. Hierbei fanden die Beamten im Rucksack des Mannes eine Schreckschusswaffe und 52 dazugehörige Patronen. Im Besitz des benötigten kleinen Waffenscheins war der 21-Jährige jedoch nicht. Zudem führte der Beschuldigte ebenso zugriffsbereit ein Springmesser bei sich. Die Bundespolizisten stellten die Waffen sicher und zeigten den Mann wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 300,- Euro konnte der Österreicher seinen Weg fortsetzen.
Bereits am frühen Samstagmorgen kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz die Insassen eines Fernreisebusses aus Italien. Hierbei stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen eine 32-Jährige wegen Diebstahls fest. Diese Fahndungsnotierung war zu diesem Zeitpunkt erst seit drei Tagen eingestellt. Die Frau konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 470,- Euro begleichen und damit die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Weiterhin bestand gegen die Senegalesin eine erst am Vortag im Fahndungssystem hinterlegte Aufenthaltsermittlung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg suchte die Reisende wegen Erschleichens von Leistungen.
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