Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Körperverletzung zwischen mehreren Personen Zigarette in der S-Bahn war der Auslöser
Markt Schwaben (Lkr. Ebersberg) (ots)
Am Donnerstag (3. Oktober) rauchte ein Mann in einer S-Bahn Richtung Erding. Mehrere Aufforderungen von Mitreisenden das zu unterlassen, ignorierte er und es kam nach verbalen Streitigkeiten zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Zwei Beschuldigte müssen eine Sicherheitsleistung bezahlen.
Gegen 22:00 Uhr fuhr ein 37-jähriger Italiener mit der S2 Richtung Erding, wo er auch wohnt. Zuvor war er in Begleitung seines 33-jährigen Bruders und eines Freundes aus Italien auf dem Oktoberfest. Der 37-Jährige zündete sich in der S-Bahn eine Zigarette an und reagierte uneinsichtig auf den Hinweis zweier Frauen auf das bestehende Rauchverbot. Den Frauen kam ein 49-jähriger Brite aus dem Landkreis Erding sowie dessen Begleiter, ein 50-jähriger Brite, der im Vereinten Königreich lebt, zu Hilfe. Auch sie baten den Italiener das Rauchen einzustellen. Daraufhin entwickelte sich aus einer verbalen Streitigkeit eine körperliche Auseinandersetzung bei welcher mindestens zwei der Italiener die beiden Briten geschlagen haben sollen. Mehrere umstehende Personen trennten die Männer. Eine der Damen rief währenddessen die Polizei. Die S-Bahn blieb am nächsten Haltepunkt in Markt Schwaben stehen und Beamte der Landespolizei führten eine erste Sachverhaltsklärung durch. Bei den ebenfalls vom Oktoberfest kommenden Briten wurden Atemalkoholwerte von 1,6 und 1,76 Promille gemessen. Sie durften nach einer ersten Befragung den Heimweg antreten. Die drei Italiener hingegen wurden vorläufig festgenommen und durch die Bundespolizei, welche die Sachbearbeitung des Falles übernommen hat, mit auf die Wache des Revieres am Ostbahnhof genommen.
Bei den Italienern, die wegen Körperverletzung angezeigt wurden, wurden Atemalkoholwerte von 1,41 bis 2,16 Promille gemessen. Nachdem der 37-Jährige die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aufgrund seines festen Wohnsitzes im Inland bald wieder verlassen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft München II bei dem 33-Jährigen und dem Freund aus Italien eine Sicherheitsleistung von 270 Euro pro Person an.
Nach Hinterlegung dieser wurden auch sie wieder auf freien Fuß gesetzt.
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