Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht/ Bundespolizei überführt Fahrgemeinschaft
Lindau (ots)
Am Dienstagabend (19. November) haben Zollbeamte eine rumänische Fahrerin mit zwei iranischen Staatsangehörigen auf der BAB 96 aufgegriffen.
Beamte des Zolls kontrollierten drei Insassen eines Pkw mit tschechischer Zulassung. Die zwei Mitfahrer besaßen aber keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland. Zuständigkeitshalber übernahm die Lindauer Bundespolizei daraufhin die weitere Bearbeitung des Falls.
Die ersten Ermittlungen der Bundespolizisten kamen zu folgendem Ergebnis: Die 30-jährige Rumänin, die in Italien arbeitet, bot ihre Fahrt aus der Lombardei nach München auf einer Mitfahrplattform im Internet an. Das iranische Ehepaar, welches in Italien studiert, nahm das Angebot für 50,- Euro an, um einen Verwandten zu besuchen. Die beiden Studenten hatten gültige Reisepässe dabei, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel abgelaufen. Die vorgelegten Verlängerungsanträge legitimierten entgegen ihrer Annahme jedoch nicht die Einreise nach Deutschland. Den geplanten Kurzbesuch konnten die beiden Iraner den Beamten aber nachprüfbar belegen.
Die Bundespolizisten zeigte die Fahrgemeinschaft aufgrund des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes an. Alle Beteiligten konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Das iranische Pärchen erhielt eine befristete Ausreiseaufforderung.
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