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Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen haben Konsequenzen

Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen haben Konsequenzen
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A93 (ots)

Für einen Rumänen und einen Serben hatten die Grenzkontrollen der Rosenheimer Bundespolizei auf der A93 erhebliche Konsequenzen. Während der eine am Dienstag (10. Dezember) um mehrere tausend Schweizer Franken "erleichtert" wurde, musste der andere den Weg ins Gefängnis einschlagen.

Mit einem Fernbus reiste der serbische Staatsangehörige von Italien aus nach Deutschland. Beim Grenzübertritt nahe Kiefersfelden unterzogen ihn die Bundespolizisten einer Personenkontrolle. Wie sich mit seinen Personalien schnell herausstellte, hatte das Amtsgericht in Bochum gegen den 33-Jährigen die Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann wird beschuldigt, Anfang September dieses Jahres im Regierungsbezirk Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) einen Wohnungseinbruch verübt zu haben. Dabei soll er Schmuck im Gesamtwert von rund 6.800 Euro erbeutet haben. Laut Haftbefehl besteht dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr. Diese ist darin begründet, dass für den Serben eine längere Haftstrafe in Betracht kommen könnte. Zum einen wäre der Wohnungseinbruch mit einem Freiheitsentzug von nicht unter einem Jahr zu ahnden, zum anderen drohen unabhängig davon zwei mehrmonatige Freiheitsstrafen die in der Vergangenheit zur Bewährung ausgesetzt waren. Die Bundespolizei lieferte den Verhafteten auf richterliche Anordnung in München in die Justizvollzugsanstalt ein.

Der rumänische Staatsangehörige war in einem Pkw als Beifahrer in Richtung Rosenheim unterwegs. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Beamten mithilfe des Polizeicomputers heraus, dass der 26-Jährige von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Den Fahndungsunterlagen zufolge hatte das Amtsgericht in Chemnitz einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Er war im März 2019 wegen eines besonders schweren Diebstahlsfalls zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro verurteilt worden. Zwar verfügte der Rumäne nicht über eine solche Summe in Euro, jedoch konnte er die drohende 160-tägige Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung von rund 3.500 Schweizer Franken abwenden. Nachdem er seine Geldbörse bei der Bundespolizei geleert hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf rund 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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