Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Keine Papiere, keine triftigen Gründe - keine Einreise
Bundespolizei stoppt auch weiterhin illegale Einreiseversuche
Rosenheim / Mittenwald / Kiefersfelden (ots)
Angesichts der Grenzkontrollen zur Unterbrechung der Corona-Infektionskette stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch Personen gibt, die versuchen, illegal über die Grenze zu kommen. Tatsächlich stellt die Rosenheimer Bundespolizei trotz Einreisebeschränkungen und Kontrollen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahren zwischen Chiemsee und Zugspitze weiterhin einzelne illegale Einreiseversuche fest - 14 binnen einer Woche. Erst am Dienstag (24. März) haben die Beamten etwa bei Mittenwald eine Marokkanerin und einen Ägypter gestoppt, die nach Starnberg fahren wollten. Für die Einreise nach Deutschland fehlten dem Pärchen aber nicht nur die triftigen Gründe, sondern auch die erforderlichen Papiere.
Auf der Bundesstraße bei Mittenwald überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Wagens mit deutschen Kennzeichen. Der ägyptische Fahrer war ohne Reisepass unterwegs. Zur Kontrolle legte er einen deutschen Führerschein und einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde könne er sich auf diesen aber nicht mehr berufen, da sich seine persönliche Situation längst geändert habe und er auch kein Angehöriger einer EU-Bürgerin mehr sei. Seine Begleiterin, es dürfte sich dabei um seine neue Lebensgefährtin gehandelt haben, hatte ihren marokkanischen Pass dabei. Sie gab an, in Deutschland zu wohnen. Zudem sei sie im Besitz einer italienischen Aufenthaltserlaubnis, die ihr gerade irgendwie abhandengekommen sei. Eine Rücksprache mit den italienischen Behörden konnte diese Aussage allerdings nicht bestätigen. Das Paar wurde wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und unmittelbar nach Österreich zurückgewiesen.
Die Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis fehlte auch vier Moldauern. Auf der A93 bei Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit portugiesischer Zulassung. Die Insassen wiesen sich bei der Kontrolle mit ihren moldauischen Reisepässen aus. In allen vier Fällen war jedoch die 90-tägige visafreie Aufenthaltsdauer im Gebiet der Schengen-Staaten weit überschritten. Visa oder andere Aufenthaltstitel konnten die moldauischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 28 und 44 Jahren nicht vorlegen. Daher wurde ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert. Auch für sie ging es mit einer Strafanzeige im Gepäck direkt zurück nach Österreich.
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des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
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