Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung - Ladendiebin dreht durch
Nürnberg (ots)
Am Samstagabend (2. Mai) hat eine 25-Jährige im Nürnberger Hauptbahnhof einen Ladendiebstahl begangen. Danach tickte die junge Frau erst richtig aus.
Gegen 21:15 Uhr ertappte ein Security Mitarbeiter eines Supermarktes im Nürnberger Hauptbahnhof eine 25-jährige Slowakin bei einem Ladendiebstahl. Als der Sicherheitsdienstmitarbeiter die Frau beim Verlassen des Supermarktes auf ihr Fehlverhalten ansprach, drohte sie im gleich mit den Worten "Ich habe ein Messer, fass mich bloß nicht an". Daraufhin verständigte der Security die Bundespolizei. Gegenüber der Streife war die ertappte Diebin ebenfalls nicht kooperativ. Sie weigerte sich, die Beamten zur Dienststelle zu begleiten und rief, dass sie die Beamten anspucken werde, wenn diese sie anfassen würden. Nach wiederholter Androhung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Mitnahme zur Bundespolizeiinspektion fasste ein Polizeibeamter der Slowakin an den Arm, um sie zum Mitkommen zu bewegen. Dagegen wehrte sie sich nach Leibeskräften, so dass sie schließlich gefesselt werden musste, um sie zur Bundespolizeiinspektion zu verbringen. In den Diensträumen beruhigte die Frau sich zunächst, trat dann aber mit dem Fuß gezielt gegen ein Kartenlesegerät und riss dieses samt Kabeln aus der Wand. Einem einschreitenden Beamten versuchte sie, in die Finger zu beißen. Bei der Durchsuchung der Frau wurden schließlich ein Taschenmesser, Klingenlänge 6,5 cm, sowie Cannabis im einstelligen Grammbereich aufgefunden.
Auf Anraten eines hinzugezogenen Arztes wurde die 25-Jährige in eine Erlanger Klinik verbracht. Dagegen werde sie sich und bespuckte die Polizeibeamten sowie das Klinikpersonal. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung, besonders schweren Fall des Diebstahls, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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