Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Zahlreiche Haftbefehle vollstreckt/ Bundespolizei erneut bei Grenzkontrollen erfolgreich
Füssen/Lindau (ots)
Zu Beginn des langen Pfingstwochenendes (29./30. Mai) hat die Bundespolizei bei den Einreisekontrollen auf der BAB 7 und BAB 96 fünf Haftbefehle vollstreckt. Für einen Gesuchten endete die Reise hinter Gittern.
Am Samstagabend (30. Mai) stoppten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz einen albanischen Fahrzeuglenker. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den 26-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthaltes vorlag. Der Gesuchte war in einem Strafbefehl vom Dezember 2018 zu einer Geldstrafe in Höhe von fast 2.000 Euro verurteilt worden. Da der Straftäter seine geforderten Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten verbüßen.
Der Südosteuropäer hatte außerdem seine erlaubnisfreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits über sieben Monate überschritten. Die Bundespolizisten zeigten den Albaner somit noch wegen unerlaubter Einreise an.
Bereits am Vorabend (29. Mai) schlug der Polizeicomputer bei der Einreisekontrolle eines türkischen Staatsbürgers am Grenztunnel Füssen gleich mehrfach an. Gegen den 32-Jährigen lagen seit Oktober 2019 drei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Ulm wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Der Verurteilte konnte die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt über 3.000 Euro begleichen und anschließend auf freien Fuß entlassen werden.
Kurz zuvor landeten auch die Bundespolizisten auf der BAB 96 einen Fahndungstreffer. So stellten die Beamten am Grenzübergang Hörbranz einen gesuchten Schweizer fest. Gegen den Thurgauer lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Demnach hatte der 42-Jährige eine Geldstrafe von über 2.300 Euro seit Anfang 2019 noch nicht bezahlt. Der Schweizer konnte diese zwar nun bei der Polizeikontrolle begleichen, einen triftigen Reisegrund hatte er jedoch nicht. Die Bundespolizisten verweigerten dem Mann die Einreise.
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