Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Arbeit, Urlaub oder Illegalität?
Bundespolizei ermittelt nach wechselhaften Angaben zum Aufenthalt
A93 / Rosenheim (ots)
Die Rosenheimer Bundespolizei beschuldigt einen albanischen Pkw-Fahrer der Schleuserei. Der 31-jährige Fahrzeugführer ist in der Nacht von Sonntag auf Montag (5. Oktober) an der A93 gestoppt worden. In seinem Wagen befanden sich drei weitere Albaner und ein Kosovare. Keiner der Insassen verfügte über die Papiere, die für den vorgesehenen Arbeitsaufenthalt erforderlich gewesen wären. Die spontane Idee, lieber doch als Touristen einreisen zu wollen, änderte nichts am Verdacht der Bundespolizisten.
Die Beamten überprüften die Papiere des Fahrers und seiner vier Begleiter auf Höhe Kiefersfelden. Alle in Italien gemeldeten Männer, die ursprünglich aus Albanien beziehungsweise dem Kosovo stammen, konnten sich mit Reisepässen ihrer Herkunftsländer und Aufenthaltsgenehmigungen für Italien ausweisen. Auf Nachfrage hin gaben sie an, in Deutschland bleiben und arbeiten zu wollen. Sie waren jedoch nicht in der Lage, ein angeblich bestehendes Arbeitsverhältnis in irgendeiner Form, etwa mithilfe von Arbeitsverträgen, nachzuweisen. Eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis für den geplanten Arbeitsaufenthalt in der Bundesrepublik hatte darüber hinaus keine der fünf Personen im Alter von 18 bis 54 Jahren. Mit diesem Problem konfrontiert erklärten sie, dass sich der Zweck ihrer Reise ganz überraschend geändert hätte. Mit einem Mal wollten sie nur noch Touristen sein. Die mitgeführte Arbeitskleidung und das Werkzeug im Kofferraum sprachen jedoch für alles andere als einen Urlaubsaufenthalt. Alle wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs, der albanische Fahrer zudem wegen versuchten Einschleusens von Ausländern vorläufig festgenommen und angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste das Quintett das Land wieder verlassen. Die Männer wurden nach Österreich zurückgewiesen.
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geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
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des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
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