Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Papier ist veränderlich, Fingerabdrücke nicht
Bundespolizei überführt gesuchten Businsassen
Mittenwald/Garmisch-Partenkirchen (ots)
Am Samstagabend (31. Oktober) hat die Bundespolizei einen per Haftbefehl gesuchten nigerianischen Staatsbürger hinter Gitter gebracht. Die Beamten entdeckten den Haftbefehl durch die Überprüfung der Fingerabdrücke des Businsassen.
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Samstagmittag die Insassen eines Fernreisebusses aus Italien am Grenzübergang Mittenwald-Scharnitz. Unter den Reisenden befand sich auch ein Nigerianer, der zwar im Besitz eines gültigen Reisepasses war, jedoch keinen für die Einreise benötigten Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Die vorgezeigte italienische Aufenthaltsgenehmigung des Nigerianers war bereits im April dieses Jahres abgelaufen.
Die Fahndungsüberprüfung des Busreisenden mit den Personaldaten aus den vorgelegten Papieren verlief zunächst negativ. Als die Bundespolizisten jedoch die Fingerabdrücke des 28-Jährigen überprüften, stießen die Beamten im Polizeicomputer auf abweichende Personalien. Gegen den Polizeibekannten lag unter diesen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor. Demnach war der zu einer Geldstrafe Verurteilte den Justizbehörden fast 2.000 Euro schuldig geblieben. Da der Afrikaner seine Justizschulden nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten am Abend in die Justizvollzugsanstalt Garmisch-Partenkirchen ein und zeigten ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Im Anschluss an die Haft soll der Migrant nach Italien zurückgewiesen werden.
Der Afrikaner war bereits im Herbst 2018 erstmals nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, woraufhin er jedoch ein Jahr später unbekannt verzogen war. Aufgrund des Verdachtes des Sozialleistungsbetruges durch eine doppelte Asylantragstellung informierte die Bundespolizei die für den Migranten zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt.
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