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Bundespolizeidirektion München: Erleichterung für den Güterverkehr aus Italien/ Testnachweis an der Grenze zu Österreich nun auch in italienischer Sprache möglich

Bundespolizeidirektion München: Erleichterung für den Güterverkehr aus Italien/ Testnachweis an der Grenze zu Österreich nun auch in italienischer Sprache möglich
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München (ots)

Die Bundespolizei akzeptiert bei den Grenzkontrollen als Nachweis, der eine Infektion mit SARS-CoV-2 ausschließt, nur ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis nach den Anforderungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Bisher mussten diese PCR-Test- beziehungsweise Antigen-Test-Nachweise ausschließlich in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich werden ab sofort auch Testnachweise in italienischer Sprache anerkannt - aber nur an der deutsch-österreichischen Grenze und nur beim Güterverkehr aus Italien.

Rückfragen bitte an:

Matthias Knott
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des
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Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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