Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Lebensgefährte eingeschleust/ Bundespolizei nimmt Senegalesen fest
Lindau/Kehl (ots)
Am Freitagabend (21. Mai) hat die Bundespolizei nach einem Hinweis der schweizerischen Behörden einen senegalesischen Migranten bei seiner im Landkreis Lindau wohnhaften Frau vorläufig festgenommen. Die Deutsche hatte ihrem angeblichen Ehemann zum zweiten Mal zur unerlaubten Einreise verholfen.
Die Lindauer Bundespolizei erhielt durch die schweizerische Polizei die Mitteilung über einen senegalesischen Busreisenden, der aufgrund eines bestehendes Einreiseverbotes in die Schweiz abgewiesen wurde. Laut der schweizerischen Kollegen hatte sich indessen die angebliche Lebensgefährtin des 25-Jährigen mit dem Auto auf den Weg gemacht, den Afrikaner am Grenzübergang Hohenems abzuholen und ihn unerlaubt nach Deutschland zu verbringen.
Durch den Abgleich der Personaldaten mit dem Fahndungsbestand stellten die Beamten fest, dass gegen den Senegalesen auch für die Bundesrepublik Deutschland ein bis 2023 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht. Der Afrikaner war bereits im Dezember 2019 durch Offenburger Bundespolizisten am Grenzübergang Kehl-Europabrücke aufgegriffen worden. Der Westafrikaner, der damals ohne Aufenthaltstitel mit dem Fernreisebus unerlaubt nach Deutschland einreisen wollte, wurde daraufhin im Januar 2020 in den Senegal abgeschoben. Seine Lebensgefährtin hatte ihm durch den Ticketkauf zur unerlaubten Einreise Beihilfe geleistet.
Auf Anordnung der Bereitschaftsrichterin beim Amtsgericht Kempten fuhren Beamte der Lindauer Bundes- sowie Grenzpolizei zur Wohnung der 28-jährigen deutschen Lebensgefährtin. Dort trafen die Polizisten die Frau sowie den Senegalesen, der sich in einer anderen nahegelegenen Wohnung aufhielt, an. In seiner späteren Vernehmung gab der 25-Jährige gegenüber den Bundespolzisten an, seine deutsche Freundin 2020 im Senegal geheiratet zu haben und sich derzeit ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Ersten Ermittlungen zufolge verfügt der Migrant auch in Italien, wo er 2015 als Asylbewerber registriert worden war, nicht mehr über einen legalen Aufenthalt.
Der Senegalese wird sich nun wegen unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthaltes verantworten müssen. Seine Lebensgefährtin erhielt aufgrund ihrer erneuten Hilfeleistung eine Anzeige wegen Einschleusens von Ausländern.
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