Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Mit dem Schlauchboot nach Griechenland, mit dem Bus nach Deutschland/ Bundespolizei greift Migrantenfamilie auf
Lindau (ots)
Am Mittwochmorgen (8. September) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz sieben afghanische Reisende aufgegriffen. Die Migranten hatten versucht, mit gefälschten Dokumenten in einem Fernreisebus aus Italien unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten die afghanische Familie als Insassen eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt/Main. Der 42-jährige Familienvater und die 37-jährige Mutter legten für sich und die fünf gemeinsamen Kinder im Alter zwischen einem und neunzehn Jahren gültige afghanische Reisepässe sowie griechische Aufenthaltserlaubnisse vor. Die Beamten entlarvten die vermeintlichen Aufenthaltstitel jedoch als Fälschungen.
Ersten Ermittlungen zufolge waren die afghanischen Staatsangehörigen bereits 2019 als Asylsuchende in Griechenland registriert worden. Die 37-Jährige sagte aus, dass sie damals mit Hilfe von Schleusern über die Türkei und weiter per Schlauchboot nach Griechenland gekommen seien. Am Vortag der besagten Buskontrolle waren sie dann mit dem Flugzeug von Athen nach Rom gereist. Als finales Reiseziel gab das Familienoberhaupt Frankfurt/Main an. Dort sollen angeblich Verwandte und Freunde seiner Frau leben.
Alle Strafmündigen erhielten eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Eltern müssen sich wegen Urkundenfälschung und der Vater, der als Organisator der Reise fungierte, zusätzlich wegen versuchten Einschleusens verantworten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten mussten der 42-Jährige und seine Frau jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro beziehungsweise 600 Euro entrichten. Die Bundespolizisten nahmen die Reisepässe der Eltern, die für sich und ihre Kinder ein Schutzersuchen äußerten, in Verwahrung und leiteten die Familie an eine Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist nun für die weitere Prüfung zuständig.
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