Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Landgericht Traunstein schickt Schleuserbande hinter Gitter
Langjährige Haftstrafen nach Ermittlungen der Bundespolizei
München (ots)
Umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein haben drei Mitglieder einer Menschenschmuggler-Bande ins Gefängnis gebracht. Die 6. Kammer des Landgerichts Traunstein hat die drei Syrer im Alter von 25 bis 41 Jahren am vergangenen Freitag (15. Oktober) wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bahnhof in Traunstein hatte den Tätern dabei als "Umschlagplatz" für die schleusungswilligen Migranten gedient. Im ersten Schritt holten die Schleuser die Geflohenen in der Nähe von Wien ab und brachten sie nach Siezenheim (Land Salzburg), von wo aus diese zu Fuß über die Saalach den Grenzsteig entlang nach Ainring gelangten. Dort holten die beiden Schleuserfahrer die Migranten wieder ab und brachten sie zum Bahnhof Traunstein, von wo aus die selbständige Weiterreise innerhalb des Schengengebiets, unter anderem nach Belgien und Frankreich, erfolgte. Der 41-jährige Organisator wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 11 Fällen zu 6 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat das Gericht die Einziehung von 20.000 Euro angeordnet, die aus den begangenen Straftaten stammten. Die beiden 25-jährigen Fahrer wurden in 4 beziehungsweise 5 Fällen für schuldig befunden und erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von 2 Jahren und 10 Monaten beziehungsweise 2 Jahren und 6 Monaten. Auch bei ihnen wird der Schleuserlohn, 2.500 Euro beziehungsweise 3.600 Euro, eingezogen. Den beiden Fahrern kam ihr umfangreiches Geständnis zugute, das sie bereits vor der Gerichtsverhandlung abgelegt hatten. Die erfolgreichen Ermittlungen führte die Bundespolizei unter der Sachleitung der Abteilung für grenzüberschreitende Kriminalität, welche die Staatsanwaltschaft Traunstein eigens für Schleusungs- und ähnliche Delikte nach dem sogenannten Traunsteiner Modell eingerichtet hat.
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