Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Fingerabdrücke lügen nicht
A93 / A8 / Rosenheim (ots)
Bundespolizei entlarvt verurteilten Drogenhändler trotz Aliaspersonalien
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Montag (15. November) einen Gambier ins Gefängnis gebracht. Er war bei Grenzkontrollen auf der A93 in einem Reisebus festgenommen worden. Der Weg eines bulgarischen Staatsangehörigen führte von der A8 ebenfalls hinter Gitter. Er musste in Untersuchungshaft.
In der Nacht kontrollierten Bundespolizisten auf Höhe Kiefersfelden die Insassen eines Fernreisebusses. Ein gambischer Staatsangehöriger konnte zwar seinen gültigen Pass, aber weder ein Visum noch eine andere Aufenthaltserlaubnis vorweisen. Wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise wurden die Fingerbadrücke des Mannes überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der 26-Jährige bereits acht verschiedene Personalien in Italien und Deutschland benutzt hatte. Zudem lagen gegen ihn gleich zwei Haftbefehle vor. Nach Verurteilungen wegen Drogenhandels 2017 und 2019 hatte er die vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten angeordneten Freiheitsstrafen von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten nicht angetreten. Dafür sorgte nun die Rosenheimer Bundespolizei. Der Afrikaner wurde in die Justizvollzugsanstalt Bernau eingeliefert.
Dort endete vorerst auch die Reise eines Bulgaren, der mit einem Pkw auf der A8 nahe Rosenheim unterwegs war. Bei der Kontrolle des Mannes fanden die Bundespolizisten heraus, dass er gleich mehrfach gesucht wird. Wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft in Kassel vor. Der 25-Jährige soll gewerbsmäßig Fahrräder gestohlen haben, um sich damit eine Einnahmequelle von beträchtlichem Umfang zu verschaffen. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) suchte mit einem Sicherungshaftbefehl nach dem bulgarischen Staatsangehörigen. Nach einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs 2019 war seine neunmonatige Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Da der Verurteilte die Bewährungsauflagen nicht eingehalten hatte und offenbar einfach "abgetaucht" war, kommt ein Widerruf der Strafaussetzung in Betracht. Daher brachten die Bundespolizisten den Festgenommenen auf richterliche Anordnung hin ins Bernauer Gefängnis. Zudem wird er sich voraussichtlich schon bald erneut strafrechtlich verantworten müssen. Wegen aktueller Verfahren sind Strafverfolgungsbehörden in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen am Aufenthaltsort des Inhaftierten interessiert. Die Vorwürfe lauten unter anderem Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls.
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