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Bundespolizeidirektion München: Fahrgemeinschaft verstößt gegen Aufenthalts-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz/ Bundespolizei bringt zwei Algerier in Zurückweisungshaft

Bundespolizeidirektion München: Fahrgemeinschaft verstößt gegen Aufenthalts-, Betäubungsmittel- und Waffengesetz/ Bundespolizei bringt zwei Algerier in Zurückweisungshaft
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Lindau (ots)

In der Nacht auf Donnerstag (6. Januar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz drei Algerier vorläufig festgenommen. Der Fahrer hatte versucht, zwei ausweislose Landsleute einzuschleusen. Die beiden Mitfahrer führten vier verbotene Pfeffersprays beziehungsweise Medikamente und Betäubungsmittel bei sich.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein mit drei Insassen besetztes Fahrzeug mit französischer Zulassung. Der Fahrer konnte sich mit seinem algerischen Reisepass und französischen Aufenthaltstitel ausweisen. Die beiden Mitreisenden hingegen waren ausweislos. Die 26- und 22-jährigen Männer verfügten lediglich über Handyfotos von schweizerischen Dokumenten über ihre dortige Asylantragstellung. Der 31-Jährige Fahrzeuglenker gab an, seine beiden Mitfahrer, die München als Reiseziel angaben, an einer Tankstelle in Zürich getroffen und mitgenommen zu haben.

Auf der Dienststelle versuchte der 26-Jährige ein Tütchen Cannabisharz unter einem Stuhl zu verstecken. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten dann noch 17 Tabletten sowie ein Fläschchen mit dem Wirkstoff Benzodiazepin auf. Da der Algerier für die Substanzen weder ein Rezept noch eine Einfuhrgenehmigung vorweisen konnte, erhielt er neben einer Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise eine weitere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizisten stellten die Medikamente in Amtshilfe für den Zoll sicher.

Im Gepäck des 22-jährigen Mitreisenden fanden die Beamten vier Pfeffersprays ohne Prüfzeichen. Neben einem Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise erwartet den Mann nun noch eine weitere Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Gegen den Fahrzeuglenker besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern und, da er durch die Straftat die Gültigkeit seines französischen Aufenthaltstitels in Deutschland verwirkt hatte, der versuchten unerlaubten Einreise. Der 31-Jährige war erstmals 2015 nach Deutschland eingereist und den Ausländerbehörden unter Aliaspersonalien bekannt, bis er 2016 unbekannt verzog. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz war er in der Bundesrepublik bereits polizeibekannt. Die Beamten verweigerten dem Mann schließlich die Einreise.

Die Bundespolizisten führten die beiden mutmaßlich Geschleusten am Freitagmittag (7. Januar) beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten sie anschließend in Zurückweisungshaft in die Einrichtung für Abschiebungshaft Hof ein.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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