Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei zweifelt an zufälliger Begegnung
A8 / Rosenheim (ots)
Syrer schleust Landsleute
Die Bundespolizei hat am Dienstag (26. April) auf der A8 einen Syrer festgenommen. Gegen den Mann, der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, wird wegen Schleuserei ermittelt. Er soll vier Landsleute, die er angeblich ganz zufällig getroffen und aus reiner Hilfsbereitschaft mitgenommen hatte, illegal über die Grenze gebracht haben.
In den Abendstunden kontrollierten die Bundespolizisten am Autobahnparkplatz "Im Moos" die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Autos. Der Fahrer des Wagens konnte lediglich seine deutsche Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Einen Reisepass hatte der syrische Staatsangehörige nicht dabei. Seine vier Begleiter waren ohne die für die Einreise erforderlichen Dokumente unterwegs. Laut eigenen Angaben stammen sie ebenfalls aus Syrien. Der Fahrzeugführer beteuerte zunächst, seine 14, 29, 37 und 43 Jahre alten Landsleute zufällig an einer Tankstelle getroffen und schlichtweg aus Gefälligkeit mitgenommen zu haben. Im weiteren Verlauf wollte sich der 26-Jährige nicht zum Tatvorwurf der Schleusung äußern. In seinen Hosentaschen fanden die Beamten rund 2.800 Euro Bargeld. Ob es sich hierbei um den Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Für den mutmaßlichen Schleuser hat die zuständige Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt. Es ist vorgesehen, ihn beim Amtsgericht in Rosenheim vorzuführen.
Die mutmaßlich Geschleusten wurden wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt. Bei der Durchsuchung des 29-jährigen Syrers fanden die Bundespolizisten unter der Einlegesohle seines Schuhs eine griechische Asylkarte. Demnach war der syrische Staatsangehörige in der Vergangenheit bereits als Asylbewerber in Griechenland registriert worden. Dorthin muss er voraussichtlich schon bald zurückkehren. Um seine Rückkehr sicherzustellen, soll er in eine Hafteinrichtung gebracht werden. Es ist geplant, die anderen drei Geschleusten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
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